Von links nach rechts: Michail Mojsch, Aleksej Solnetschnyj, Nikolaj Martynow, Denis Sarazhakov, Andrej Tolmatschow, Igor Popow, Sergej Kostejew und Jaroslaw Kalin am Tag der Urteilsverkündung. März 2024

Ungerechte Urteile

Neun Zeugen Jehovas aus Irkutsk erhielten wegen ihres Glaubens 3 bis 7 Jahre Gefängnis

Gebiet Irkutsk

Am 5. März 2024 verkündete Andrey Slavinskiy, Richter am Bezirksgericht Oktjabrskij in Irkutsk, ein Urteil im Fall von 9 Zeugen Jehovas. Er befand sie des Extremismus für schuldig und verurteilte sie zu verschiedenen Haftstrafen in einer Strafkolonie.

Die Höchststrafe von 7 Jahren erhielten Jaroslaw Kalin, Sergej Kostejew, Nikolaj Martynow, Michail Mojsch, Alexei Solnetschny und Andrej Tolmatschow. Igor Popov und Denis Sarazhakov erhielten 6 Jahre und 4 Monate, Sergey Vasilyev 3 Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden, die Gläubigen bekennen sich nicht schuldig und planen, Berufung einzulegen.

Im Oktober 2021 wurde ein Strafverfahren eingeleitet, zeitgleich wurden Durchsuchungen in den Wohnungen der Gläubigen durchgeführt. Die Ordnungshüter verhielten sich unhöflich: Sie schlugen doppelt verglaste Fenster ein, brachen durch Fenster und Balkontüren ein. Einige der Razzien wurden von Schlägen begleitet.

Nach den Durchsuchungen wurden sechs Männer – Jaroslaw Kalin, Sergej Kostejew, Nikolai Martynow, Michail Mojsch, Alexei Solnetschny und Andrej Tolmatschjew – in Gewahrsam genommen, wo sie mehr als zwei Jahre verbracht hatten. Der älteste der Häftlinge ist Sergej Wassiljew, der jetzt 72 Jahre alt ist, 2 Tage in der vorläufigen Haftanstalt verbrachte, danach wurde er unter Hausarrest gestellt (und nun wieder in Gewahrsam genommen). In der Untersuchungshaftanstalt waren einige der Männer oft krank. "Meine Freunde und ich haben während der Strafverfolgung viel Unglück und Not erlitten", sagte Jaroslaw Kalin. "Wir befanden uns in den schlimmsten Zellen und Bedingungen, die wir haben konnten. Wir haben die Bitterkeit der Gefangenschaft erlebt."

Im Rahmen dieses Falles wurden im November 2021 auch die Wohnungen von Denis Sarazhakov in Chakassien und Igor Popov in der Region Kemerowo durchsucht, woraufhin die Männer in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wurden und ebenfalls mehr als zwei Jahre im Gefängnis verbrachten.

Nach einem Jahr Ermittlungsverfahren wurde der Fall im Dezember 2022 dem Bezirksgericht Oktjabrskij in Irkutsk vorgelegt. Der Staatsanwalt forderte 3 bis 7 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für die Gläubigen.

In seinem Schlussplädoyer sagte Alexej Solnetschny vor Gericht: "Ich bin seit mehr als zwei Jahren wegen eines Verbrechens inhaftiert, das ich nicht begangen habe. Wenn man die Anklageschrift liest, kann man sehen, dass der Ermittler alle Fabeln aufgenommen hat, die er im Internet über Jehovas Zeugen gefunden hat." Er fügte hinzu: "Entweder bin ich ein Zeuge Jehovas oder ich bin ein Extremist. Es ist unmöglich, beides gleichzeitig zu sein. Und ich erkläre: Ich bin ein Zeuge Jehovas, aber ich bin kein Extremist!"

Jaroslaw Kalin betonte in seinem Schlussstatement: "Ich frage mich aufrichtig, für welche Tat mir ein solcher Begriff verlangt wurde. Ich habe bei diesem Prozess nicht untätig zugesehen. Ich vertiefte mich in das Wesen der Anklage und die Argumente der Untersuchung und war von der völligen Widersprüchlichkeit der Anklage und ihrer Rechtswidrigkeit überzeugt. Ich habe keine Antwort auf die Frage erhalten: Wo und was ist Extremismus? Weder mein Gewissen noch mein Verstand akzeptieren die unbegründeten Anschuldigungen, die vor Gericht erhoben wurden. Und die geforderte Strafe entzieht sich einfach jeder Logik."

Bei einer der Gerichtsverhandlungen sprach er auch darüber, wie seine Verwandten während der Sowjetzeit wegen ihres Glaubens nach Sibirien verbannt wurden: "Ich war mir sicher, dass sich die Geschichte nicht wiederholen kann. Russland kann nicht die gleichen Fehler machen. Sie kann nicht zuerst Gläubige einsperren, sich dann bei ihren Kindern entschuldigen und dann wieder ihre eigenen Kinder und Enkelkinder für ihren Glauben an Gott einsperren."

Der Fall Martynow und andere in Irkutsk

Fallbeispiel
Im Oktober 2021 kam es in Irkutsk und der Region Irkutsk zu einer Reihe von Durchsuchungen, die von Pogromen und brutalen Schlägen auf friedliche Gläubige begleitet waren. Es stellte sich heraus, dass Jaroslaw Kalin, Sergej Kostejew, Nikolai Martynow, Michail Mojsch, Alexei Solnetschnyj, Andrej Tolmatschow und Sergej Wassiljew des Extremismus verdächtigt werden, weil sie die Religion der Zeugen Jehovas praktizierten (Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Nach Durchsuchungen und Verhören nahmen die Sicherheitskräfte sieben Männer fest, von denen sechs bald in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht wurden, einer wurde unter Hausarrest gestellt. Nach 2 Monaten führten die Ordnungshüter zwei weitere Durchsuchungen durch: im Dorf Askiz (Republik Chakassien) im Haus von Denis Sarazhakov und in der Stadt Meschduretschensk (Region Kemerowo) mit Igor Popov. Beide wurden verhaftet, mehr als 1500 km nach Irkutsk gebracht und in Gewahrsam genommen. Im Dezember 2022 ging der Fall der Gläubigen vor Gericht. Im Januar 2024 verurteilte das Gericht sie zu verschiedenen Haftstrafen in einer Strafkolonie von 3 bis 7 Jahren und gab damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft statt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Irkutsk
Siedlung:
Irkutsk
Woran besteht der Verdacht?:
als "Anhänger der religiösen Vereinigung 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland', organisierten kollektive Gottesdienste, bestehend aus aufeinanderfolgenden Vorträgen von Liedern und Gebeten zu Jehova Gott, Studium von Artikeln" (aus der Entscheidung, als Angeklagter zu erscheinen)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102250040000051
Eingeleitet:
4. Oktober 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
2. Ermittlungsabteilung der 3. Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation im Gebiet Irkutsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-6/2024 (1-105/2023; 1-857/2022)
Gericht erster Instanz:
Октябрьский районный суд г. Иркутска
Richter am Gericht erster Instanz:
Андрей Славинский
Fallbeispiel