Saparovs Fall in Maykop

Fallbeispiel

Im März 2022 wurde Nikolay Saparov, ein Zeuge Jehovas aus Maykop, festgenommen, als er sich mit seiner Frau und seiner minderjährigen Tochter am Flughafen in Mineralnyje Wody aufhielt. Der Gläubige wurde mit einem Elektroschocker gewaltsam angegriffen. Am selben Tag wurde eine Durchsuchung in der Wohnung der Saparovs durchgeführt, in die der Gläubige von einem Ermittler gebracht wurde. Nikolai verbrachte zwei Tage in einer provisorischen Haftanstalt, danach wurde er in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht, wo er seit fast zwei Jahren festgehalten wird. Der Mann wurde in die Liste von Rosfinmonitoring aufgenommen und beschuldigt, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben. So interpretiert die Untersuchung die Durchführung friedlicher Gottesdienste, die nicht vom Gericht verboten sind. Im Mai 2022 ging der Fall vor Gericht. Im Januar 2024 verurteilte das Gericht den Gläubigen zu 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes mit Freiheitseinschränkung für 1 Jahr.

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    22. März 2022 Suchen

    Die Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees für die Republik Adygeja leitet ein Strafverfahren gegen Nikolai Saparov ein. Ihm wird vorgeworfen, "ein vorsätzliches schweres Verbrechen gegen die Staatsgewalt" begangen zu haben. So interpretiert die Untersuchung die friedlichen Gottesdienste der Zeugen Jehovas.

    In der Nacht des 23. März nahmen FSB-Offiziere Nikolai auf dem internationalen Flughafen Mineralnyje Wody fest und brachten ihn in die vorläufige Haftanstalt der Stadt Maykop. Der Gläubige wird verhört und angeklagt, ein Verbrechen gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation begangen zu haben.

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    24. März 2022

    Der Richter des Stadtgerichts von Maykop, Alexander Sereda, gibt dem Antrag des Ermittlers der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees für die Republik Adygeja, Murat Shnakhov, statt, Saparov bis zum 22. Mai 2022 in Haft zu nehmen.

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    7. April 2022

    Es wird bekannt, dass der Gläubige in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 2 der Republik Adygeja im Dorf Tljustenkhabl festgehalten wird.

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    6. Mai 2022

    Der Fall Nikolay Saparov wird dem Stadtgericht Maykop der Republik Adygeja zur Prüfung vorgelegt. Es wird Richter Aleksander Sereda ernannt.

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    19. Mai 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei einer Anhörung vor dem Stadtgericht Maykop beantragt die Verteidigung das Gericht, die Maßregel der Zurückhaltung für Nikolai Saparow zu lockern, da die Beweiserhebung und die Voruntersuchung abgeschlossen sind. Darüber hinaus hat Saparov keine Vorstrafen und wird als "ein ehrlicher, sympathischer, taktvoller Mensch, ein starker Familienvater, fair, friedlich und freundlich" charakterisiert. Trotzdem verlängert Richter Aleksandr Sereda die Haft des Gläubigen.

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    7. Juni 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    23 Menschen kommen zum Gerichtsgebäude, um Nikolai Saparov zu unterstützen.

    Der Anwalt fordert den Richter heraus. Seiner Meinung nach sind die Unparteilichkeit und Objektivität von Alexander Sereda, der Saparovs Haft in einer Untersuchungshaftanstalt zweimal verlängert hatte, fragwürdig. So verwendete der Richter in seinen Entscheidungen Formulierungen, die auf die Schuld des Angeklagten hindeuten, obwohl dies vom Gericht noch nicht bewiesen wurde. Der Richter gibt dem Antrag auf Ablehnung statt.

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    1. Juli 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Behandlung des Strafverfahrens wird unter dem Vorsitz des neuen Richters Alexej Nikandrow wieder aufgenommen. Das Gericht lehnt die Anträge der Verteidigung ab, den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben und Saparovs Ehefrau als Pflichtverteidigerin zuzulassen.

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    13. Juli 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

    Nikolai Saparow äußert sich mit einer Haltung zu den Anschuldigungen. Er plädierte auf nicht schuldig und erklärte: "Ich hatte und konnte kein Motiv für Hass oder Feindschaft gehabt haben. Mein Leben, wie auch die Handlungen, die mir vorgeworfen werden, sind ausschließlich friedlich."

    Es beginnt die Befragung eines geheimen Zeugen, der zugibt, dass er während seiner Bekanntschaft mit Nikolai Saparow nie Aggression in Worten oder Verhalten gezeigt hat, ihn nicht zu irgendwelchen Handlungen gezwungen hat, ihn oder andere Menschen nicht bedroht hat.

    Auf die Frage, ob Saparov jemals zu Gewalt, Respektlosigkeit oder Belästigung von jemandem aufgrund seiner Religionszugehörigkeit aufgerufen habe, verneinte der Zeuge. Er sagt auch, dass Jehovas Zeugen ihre Religion für die einzig wahre Religion halten. Gleichzeitig kann er sich nicht daran erinnern, dass Saparov die Idee der Überlegenheit seiner Religion gegenüber anderen geäußert hätte.

    Ein geheimer Zeuge erklärt, dass die örtlichen Versammlungen der Zeugen Jehovas der LRO Maykop angehören. Nikolai Saparow macht das Gericht darauf aufmerksam, dass der Zeuge den Unterschied zwischen den juristischen Personen einer religiösen Organisation und ihrer kanonischen Struktur nicht versteht und seine Aussage auf seine eigenen Annahmen stützt.

    Bei der nächsten Anhörung soll ein weiterer geheimer Zeuge vernommen werden.

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    16. August 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    16 Personen dürfen in den Tagungsraum.

    Ein geheimer Zeuge unter dem Pseudonym "Semjonow Oleg Jewgenjewitsch" wird verhört. Er sagt, er kenne den Angeklagten bei der Arbeit. Die Tatsache, dass der Angeklagte sich weigerte, an der Veranstaltung teilzunehmen, zu der er ihn am ersten Tag des Kennenlernens eingeladen hatte, habe ihn zu der Idee gebracht, dass Saparov einen geschlossenen Lebensstil führe und dass "in dieser Religion Veranstaltungen und Feiertage verboten sind, sie kommunizieren nur in ihrem eigenen Kreis".

    Auf die Frage des Anwalts, ob Saparov irgendwelche Aggressionen oder Drohungen gegen ihn gezeigt habe, antwortet der Zeuge, dass die gesamte Kommunikation von Seiten Saparovs formell gewesen sei, nur in Bezug auf Arbeitsfragen, und dass es keine Aggression seinerseits gegeben habe, aber trotzdem weigert sich der Zeuge, das Verhör im Gerichtssaal fortzusetzen, da er "um seine Sicherheit und die Sicherheit seiner Angehörigen" fürchte.

    Auf die Frage eines Anwalts, ob der Zeuge den Unterschied zwischen einer juristischen Person und einer Religion verstehe und was verboten sei, antwortet der Zeuge: "Religion, nun, ich denke schon." Der Zeuge weigert sich, viele weitere Fragen des Anwalts zu beantworten, ohne seine Position in irgendeiner Weise zu erläutern oder zu sagen, dass er sich nicht erinnern kann, obwohl er zu Beginn der Vernehmung sein Gedächtnis als "perfekt" bezeichnet. Auf die Frage des Anwalts, was er von der Religion der Zeugen Jehovas halte, antwortet der Zeuge, dass sie negativ sei.

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    11. Oktober 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Studium der Fallmaterialien, einschließlich der Sichtung von Videoaufzeichnungen liturgischer Versammlungen, wird fortgesetzt. 12 Menschen kommen, um die Gläubigen zu unterstützen.

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    1. November 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Im Rahmen der Verhandlung wird ein Zeuge der Verteidigung als Maßnahme der Zurückhaltung befragt.

    Der Fall wurde einem neuen Richter, Zaurbiy Birzhev, zugewiesen. 8 Menschen kommen, um den Gläubigen zu unterstützen.

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    29. November 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Saparovs Anwalt stellte einen Antrag auf Zulassung der Ehefrau des Angeklagten als Pflichtverteidigerin, den das Gericht jedoch ablehnte.

    Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift.

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    13. Dezember 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter fragt Saparov, ob er den Kern der Anklage verstehe, was dieser verneint. Der Angeklagte stellt dem Staatsanwalt folgende Fragen: Welche konkreten Taten hat er begangen? Was waren seine Motive für diese Taten? Welche gesellschaftlich gefährlichen Folgen hatte das? In diesem Zusammenhang stellt der Anwalt einen Antrag auf Klärung dieser Fragen durch die Staatsanwaltschaft, den das Gericht jedoch ablehnt. Dann stellt der Anwalt einen Antrag, den Fall an den Staatsanwalt zurückzugeben, und dieser bittet ihn, ihm Zeit zu geben, sich bis zum nächsten Treffen mit dem Antrag vertraut zu machen.

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    19. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht lehnt den Antrag auf Rückgabe des Falles an die Staatsanwaltschaft ab. Saparov äußert sich mit einer Haltung zu den Anschuldigungen.

    Das Studium der Fallmaterialien beginnt.

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    4. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Zeugen der Anklage werden vernommen. In ihrem Zeugnis sagen sie, dass sie der Religion der Zeugen Jehovas negativ gegenüberstehen.

    Der erste geheime Zeuge hatte zuvor die Gottesdienste der Zeugen Jehovas besucht und war mit Nikolai Saparow bekannt. Der Angeklagte habe nicht zu Gewalt aufgerufen, keine Anzeichen von Aggression gezeigt und seine Religion nicht gepriesen. Der Zeuge habe keine Drohungen gegen ihn gehört, und er sei nicht gezwungen worden, Mitglied einer Organisation zu werden.

    Der Zeuge unter dem Pseudonym "Semjonow" gibt in seiner Aussage an, Nikolai Saparov seit 2020 bei der Arbeit zu kennen und ihn dutzende Male gesehen zu haben. Er könne jedoch nicht genau benennen, von welcher Gesellschaft die Beklagte vertrete, obwohl sie eine Reihe von Kaufverträgen abgeschlossen und unterzeichnet habe. Gleichzeitig erinnert sich der Zeuge genau, dass Saparov einer "extremistischen Organisation" angehörte.

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    24. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Anwalt stellt den Antrag, die Schlussfolgerung einer umfassenden psycholinguistischen Untersuchung von Ruslan Levinsky aus dem Beweisverzeichnis zu streichen.

    Die Verteidigung begründet dies damit, dass die Beweise unter Verstoß gegen die Strafprozessordnung erlangt wurden und unzulässig sind, daher können sie nicht als Grundlage für Saparovs Anklage herangezogen werden.

    Der Verteidiger weist darauf hin, dass erstens bei der Beauftragung einer solchen Prüfung keine Rechtsfragen vor einem Fachmann aufgeworfen werden sollten, da sie nicht in seine Zuständigkeit fielen; Zweitens sollte der Sachverständige keine rechtliche Würdigung der Handlungen des Beklagten abgeben.

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    6. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Schlussfolgerungen von Experten

    Das Gericht lehnt den Antrag ab, den Abschluss einer umfassenden psycholinguistischen Untersuchung aus dem Beweisverzeichnis auszuschließen.

    Der Verteidiger legt dem Gericht die Schlussfolgerung der Kommission von Fachleuten des Staatlichen Öffentlichen Verbandes der Sprachexperten von Adyghe für die Untersuchung von Levinsky vor, in der es heißt: "Angesichts des Vorliegens erheblicher Verstöße gegen das Verfahren zur Durchführung einer umfassenden Untersuchung ... mangelnde wissenschaftliche und methodische Validität ... Der Experte geht über seine Kompetenzen hinaus und weigert sich, spezielle linguistische Forschungsmethoden anzuwenden ... Levinskys Schlussfolgerung entspricht nicht den Prinzipien der Objektivität, Vollständigkeit und Vollständigkeit der Studie. Die Schlussfolgerungen dieser Untersuchung sind nicht zuverlässig."

    Die Kommission stellt auch fest, dass Levinsky keine höhere Berufsausbildung auf dem Gebiet der Linguistik hat, sondern im Alleingang eine umfassende psycholinguistische Untersuchung durchgeführt hat, die laut Gesetz nur von Experten verschiedener Fachrichtungen durchgeführt werden kann.
    In der Schlussfolgerung der Kommission heißt es, Levinsky "prüft die Glaubensbekenntnisse der Zeugen Jehovas, die Struktur der Organisation, zeigt seine persönliche Haltung zu diesem Glaubensbekenntnis, obwohl dies nicht zu seinen Aufgaben gehört ... zieht kategorische Schlussfolgerungen, während der Experte keine Beispiele dafür nennt, welche Art von Repliken oder Kommunikationsmerkmalen Saparov verwendet.

    Auf Antrag des Anwalts fügt das Gericht die Stellungnahme der Sachverständigenkommission zu den Verfahrensakten bei.

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    20. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör

    Zeugen der Verteidigung, zwei Kollegen von Nikolai Saparow, werden vernommen. Männer beschreiben Saparov als verantwortungsbewussten, kompetenten Mitarbeiter, gesellig, mit einem guten Sinn für Humor, immer bereit zu helfen. Sie sagen, dass sie es genossen haben, zusammen Volleyball und Fußball zu spielen.

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    20. Juli 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft materielle Beweise, insbesondere das Programm der liturgischen Versammlungen.

    Der Anwalt macht das Gericht darauf aufmerksam, dass es sich nur um die Dienste der Zeugen Jehovas, die Erörterung von Bibelstellen, den Einfluss der Bibel auf das Leben eines Christen handelt; und die Tatsache, dass Jehovas Zeugen auf der ganzen Welt, nicht nur in Maikop, an diesem Programm teilnehmen.

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    4. September 2023 Haftanstalt Minderjährige

    Es findet eine Anhörung über die Maßnahme der Zurückhaltung statt. Der Anwalt argumentiert, dass Saparov starke soziale Bindungen habe, mit seiner Frau und seiner minderjährigen Tochter zusammenlebe und von anderen positiv geprägt sei. Er bittet den Staatsanwalt auch, konkrete Gründe dafür zu nennen, warum er glaubt, dass Saparovs Haft verlängert werden sollte: "Die Staatsanwaltschaft sagt, dass sich die Gründe nicht geändert haben und nicht verschwunden sind, aber wir hören nicht ... welche Umstände sich nicht geändert haben und nicht verschwunden sind."

    Das Gericht berücksichtigt die Argumente des Anwalts nicht und verlängert Saparovs Haft.

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    6. September und 19. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft physische Beweise - Filme über Jugendliche, über Alternativen zu Bluttransfusionen, über die Bildungs- und Freiwilligenarbeit von Jehovas Zeugen auf der ganzen Welt.

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    31. Oktober 2023 Haftanstalt

    Das Gericht verlängert Saparovs vorbeugende Maßnahme um weitere drei Monate - bis zum 3. Februar 2024.

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    14. November 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung stellte einen Antrag auf Vernehmung von zwei Zeugen, da die Rechtmäßigkeit des Durchsuchungsverfahrens bei Anwälten Zweifel aufkommen lasse. Der Richter lehnt sie ab.

    Der Anwalt beantragt die Vernehmung der Personen, die an der Durchsuchung teilgenommen haben. Sie beobachteten die Handlungen des Ermittlers und der Kriminalbeamten, die die Durchsuchung durchführten, und können Antworten auf Fragen geben, die für die Verteidigung von Interesse sind. Das Gericht sieht keinen Anlass, Zeugen zu befragen.

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    28. November 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht Verhör Erfindungen Pflanzliche Nachweise Gewalt durch Polizeibeamte Folter

    Das Gericht verhört Nikolai Saparow. Er sagt, dass er nach seiner Festnahme auf dem Flughafen von Mineralnyje Wody Gewalt ausgesetzt war, einschließlich des Einsatzes eines Elektroschockers, und dass er gezwungen wurde, die Schuld für den Extremismus auf sich zu nehmen. Nach Angaben des Gläubigen wurde er in ein Auto gestoßen und etwa 300 km zur Strafverfolgungsbehörde in Adygeja gebracht. Auf dem Weg dorthin wurde er geschlagen und eingeschüchtert.

    Nach den Verhören, zunächst im Gebäude der örtlichen Abteilung des Föderalen Sicherheitsdienstes und später im Gebäude der Abteilung des Ermittlungskomitees, wurde Nikolai Saparow zu einer Durchsuchung in seine Wohnung gebracht, die nach Angaben des Angeklagten und seines Anwalts mit Verstößen, auch ohne Zeugen, stattfand. Daraufhin "fanden" die Ermittler in Saparovs Haus Dokumente und Gegenstände, die ihm nicht gehörten.

    Der Anwalt stellte einen Antrag auf Ausschluss des Durchsuchungsprotokolls aus der Akte mit der Begründung, dass die Durchsuchung an Saparovs Wohnort von den Ermittlungsbehörden unter zahlreichen Verstößen gegen die Strafprozessordnung durchgeführt worden sei. Der Verteidiger lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Tatsache, dass der Ermittler Schnakhov die unkontrollierte Bewegung von Einsatzkräften im Haus zugelassen hat, was einen erheblichen Verstoß darstellt. Dies schließt nicht aus, dass Dokumente und Gegenstände, die in Saparovs Haus "entdeckt" wurden, angebracht wurden. Der Richter lehnt den Antrag der Verteidigung ab, das Durchsuchungsprotokoll aus der Akte zu streichen.

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    17. Januar 2024 Im Gerichtssaal