Aktualisierte: 3. Mai 2024
NAME: Samus Valentina Grigoriyevna
Geburtsdatum: 9. September 1949
Aktueller Stand in der Strafsache: Überführt
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation: 282.2 (1)
Derzeitige Einschränkungen: Bewährungsstrafe
Satz: Strafe in Form einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren mit Freiheitsbeschränkung von 1 Jahr mit Entzug des Rechts auf Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung und Teilnahme an der Arbeit religiöser Organisationen, die Strafe in Form einer Freiheitsstrafe gilt als bedingt mit einer Probezeit von 5 Jahren

Biographie

Valentina Samus verbrachte ihr ganzes Leben in der malerischen antiken Stadt Kostroma. Im Alter von 72 Jahren wurde sie angeklagt, weil sie an Gott glaubte.

Valentina wurde im September 1949 geboren. Als Kind zeichnete sie gerne und lernte nähen. Nach der Schule begann sie ein Medizinstudium und machte eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin. Jetzt ist die Frau im Ruhestand.

Seit mehr als 50 Jahren ist Valentina mit Ivan verheiratet - sie heirateten 1970. Das Paar zog einen Sohn und eine Tochter groß. Sie lieben Spaziergänge im Wald, kümmern sich gemeinsam um die Hütte. Bis heute hat sich Valentina ihre Liebe zum Zeichnen und Lesen bewahrt.

Im Jahr 2007 schlug Valentina den christlichen Weg ein. Beim Studium der Bibel fand sie die Antwort auf die Frage, was der Sinn des Lebens ist. Aus diesem Buch erfuhr die Frau auch von der Hoffnung auf die Auferstehung der Toten. Diese biblische Lehre gab Valentina Halt, als sie ihre Tochter verlor.

Die plötzliche Strafverfolgung wirkte sich negativ auf den Gesundheitszustand der älteren Frau aus.

Fallbeispiel

Im März 2022 wurden in Kostroma vier Frauen durchsucht, von denen die älteste, Valentina Samus, zu diesem Zeitpunkt 72 Jahre alt war. Das Ermittlungskomitee eröffnete ein Strafverfahren gegen sie nach dem Artikel über die Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im Dezember desselben Jahres wurde sie mit der Organisation dieser Aktivität beauftragt. Der Grund dafür waren die versteckten Aufzeichnungen von Anbetungen und Gesprächen über die Bibel, was gesetzlich nicht verboten ist. Im März 2023 ging der Fall vor Gericht. Der Staatsanwalt forderte sieben Jahre Gefängnis für die ältere Frau. Im Dezember verhängte das Gericht eine Haftstrafe: sechs Jahre auf Bewährung. Im Februar 2024 bestätigte die Beschwerde diese Entscheidung.