Olga Tschebrak am Tag des Urteils. Juni 2026

Olga Tschebrak am Tag des Urteils. Juni 2026

Olga Tschebrak am Tag des Urteils. Juni 2026

Ungerechte Urteile

„Ein Glaube, der durch Prüfungen gestärkt wird, wird standhaft.“ Gericht sprach Urteil gegen Olga Tschebrak.

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 25. Juni 2026 verkündete das Bezirksgericht Birobidschan das Urteil im Fall der 55-jährigen Olga Tschebrak. Sie wurde dafür verurteilt, dass sie gemeinsam mit Mitgläubigen die Bibel gelesen hatte. Richterin Swetlana Semzowa setzte die Strafe auf 2,5 Jahre auf Bewährung mit einer Probezeit von 3 Jahren und 6 Monaten Einschränkungen fest.

Olga lebt seit ihrer Jugend in Birobidschan und arbeitet seit mehr als 30 Jahren als Apothekerin. Sie ist seit 1997 Zeugin Jehovas. Das Strafverfahren gegen die Gläubige wurde Anfang Oktober 2025 eröffnet. Kurz darauf fand bei ihr eine Hausdurchsuchung statt: Ermittlungsbeamte beschlagnahmten elektronische Geräte und persönliche Aufzeichnungen. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde habe Tschebrak „die Tätigkeit einer extremistischen Organisation wieder aufgenommen und fortgesetzt“ – in Form gemeinsamer Gottesdienste, Gebete und dem Singen religiöser Lieder.

Im März 2026 gelangte das Verfahren vor Gericht. In ihrem letzten Wort sagte Olga: „Gibt es Beweise für Extremismus — also Hass, Feindschaft, Gewalt — von meiner Seite? Nein, nicht nur keine Handlungen, es gibt nicht einmal eine einzige Wendung, kein einziges Wort.“ Sie ergänzte: „Es betrübt mich sehr, dass die Anklage mich mit Extremismus gleichstellt.“ Zu ihren Überzeugungen äußerte sich Tschebrak so: „Die Verfolgung bedeutet für mich eine Möglichkeit, meinen Glauben zu stärken. Ein Glaube, der in Prüfungen gefestigt wird, wird standhaft.“

Der Fall Tschebrak ist Teil der umfassenden Strafverfolgung von Zeugen Jehovas in Birobidschan. Die Ermittlungen leitete FSB-Ermittler Dmitri Jankin, der in den letzten fünf Jahren mindestens 20 Strafverfahren gegen örtliche Gläubige angestoßen hat.

Der Fall von Chebrak in Birobidzhan

Fallbeispiel
Im Oktober 2025 sah sich Olga Chebrak wegen freundschaftlicher Treffen mit Gläubigen strafrechtlich verfolgt worden, was die Ermittler als Fortsetzung der Aktivitäten einer extremistischen Organisation interpretieren. In ihrem Haus wurde eine Durchsuchung durchgeführt. Zuvor war der Gläubige Zeuge im Fall Oleg Postnikov gewesen. Fünf Monate später kam Olgas Fall vor Gericht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidzhan
Woran besteht der Verdacht?:
"Die Aktivitäten der angegebenen extremistischen Organisation wieder aufgenommen und fortgesetzt... in Form einer kollektiven religiösen Versammlung... bestehend aus dem öffentlichen Studium verschiedener extremistischer Materialien, dem Singen von Liedern aus einer speziellen Sammlung der religiösen Lehren der Zeugen Jehovas, Gebeten und Predigten." (aus der Entscheidung zur Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12507990001000027
Eingeleitet:
7. Oktober 2025
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Untersuchungsabteilung der FSB-Direktion Russlands für die jüdische Autonome Region
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-241/2026
Gericht erster Instanz:
Birobidzhanskiy District Court of the Jewish Autonomous Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Svetlana Zemtsova
Fallbeispiel
Zurück zum Anfang