Jelena Schestopalowa am Tag des Urteils. Juni 2026
Jelena Schestopalowa am Tag des Urteils. Juni 2026
In Birobidschan: weiteres Urteil gegen einen Zeugen Jehovas. Jelena Schestopalowa erhält Bewährungsstrafe
Jüdisches AutonomiegebietDas Bezirksgericht Birobidschan in der Jüdischen Autonomen Region verurteilte am 24. Juni 2026 die 60-jährige Jelena Schestopalowa zu 2,5 Jahren auf Bewährung nach dem Artikel über die Teilnahme an Aktivitäten einer Organisation, die vom Staat als extremistisch eingestuft wurde. Der Kern der Anklage lag darin, dass die Gläubige mit Freunden die Bibel las.
„Verfolgung kann sogar Freude bringen, wenn man nach Möglichkeiten sucht, würdevoll durchzuhalten. Für mich als Christin ist das eine Ehre“, fasste Jelena die Ereignisse der letzten Jahre zusammen. „Meine Freunde haben mich unterstützt... Einmal brachten sie mir aus einer Nachbarstadt Geschenke und selbst gemalte Karten von Kindern. Ich erinnere mich an die Worte: ‚Träume haben kein Verfallsdatum. Gib nicht auf!‘ Das hat mich zu Tränen gerührt.“
Das Strafverfahren gegen Jelena wurde im Oktober 2025 von der FSB eingeleitet. Bald darauf fand bei ihr eine Hausdurchsuchung statt. „Ich hatte keine Spur von Angst. Ich habe versucht, die Mitarbeiter zu loben, zum Beispiel für ihre Takt und Höflichkeit. Ich bin ein friedlicher Mensch“, erzählte die Gläubige. Symbolisch war, dass die Ermittlungsbeamten gerade dann kamen, als Jelena sich auf eine Gerichtsverhandlung im Fall ihrer Tochter Wladlena Kukawiza vorbereitete. Zu diesem Zeitpunkt war diese bereits zu 4,5 Jahren auf Bewährung verurteilt worden; es standen aber noch zahlreiche Berufungen bevor. „Ich habe mich um Wladlena mehr gesorgt als um mich selbst. Wir versuchen, einander zu unterstützen und auch anderen eine verlässliche Hilfe zu sein“, sagt Jelena.
Das Gerichtsverfahren gegen Jelena selbst begann im April 2026. Schon in den ersten Sitzungen trug der Staatsanwalt eine große Menge schriftlicher Materialien vor, die keinen Bezug zu Jelena hatten: Es wurden Dokumente aus dem Jahr 2015 verlesen, die außerhalb des zur Last gelegten Zeitraums lagen, sowie Unterlagen aus dem Verfahren gegen einen anderen Angeklagten – Oleg Postnikow. Dazu gehörten unter anderem Protokolle von Hausdurchsuchungen und Listen der bei ihm beschlagnahmten Gegenstände.
Jelena hält die Anklage für unrechtmäßig und unbegründet. „Ich bin nicht die Einzige, die strafrechtlich verfolgt wird. In unserer Stadt sind noch mehrere Personen von Strafverfolgung betroffen, die niemandem Übles oder Schaden zugefügt haben. Sie sind – genau wie ich – ehrliche Mitglieder der Gesellschaft“, erwähnte die Gläubige in ihrem letzten Wort. In Birobidschan wurden 32 Zeugen Jehovas strafrechtlich verfolgt.

