Dmitri Kuzin und Roman Machnjow vor dem Gerichtsgebäude. Februar 2025.

Dmitri Kuzin und Roman Machnjow vor dem Gerichtsgebäude. Februar 2025.

Dmitri Kuzin und Roman Machnjow vor dem Gerichtsgebäude. Februar 2025.

Ungerechte Urteile

Gericht in Kaluga verurteilt Gläubige zu 6,5 Jahren Strafkolonie

Kaluga Region

Am 13. März 2026 verurteilte Richterin Irina Tarelitscheva, vom Kaluschski-Bezirksgericht, Roman Machnjow (50) und Dmitri Kuzin (61) zu einer Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren. Sie wurden als Extremisten abgestempelt, weil sie sich mit Gläubigen trafen, gemeinsam Lieder sangen, beteten und die Bibel lasen.

Machnjow und Kuzin sind Absolventen der Staatlichen Technischen Universität Moskau "N. E. Bauman". Dmitri ist Maschinenbauingenieur mit Schwerpunkt Turbinenbau, und Roman ist Konstruktions- und Prozessingenieur im Bereich Funkelektronik. Sie sind seit fast 30 Jahren befreundet.

Sie werden bereits seit 2018 strafrechtlich verfolgt. Laut Roman wurden sie von den Sicherheitsdiensten überwacht und ihre Telefone abgehört. "Wir haben praktisch jeden Tag darauf gewartet, dass sie uns abholen", sagt Machnjow. Im Juni 2019 wurden in ihren Wohnungen Durchsuchungen durchgeführt; sie wurden inhaftiert und für 6 Monate in Untersuchungshaft genommen und anschließend unter Hausarrest gestellt.

"Roman erfuhr während seiner Haft, dass sein Vater gestorben war", berichtete Dmitri Kuzin. "Der Ermittler ließ ihn nicht an der Beerdigung teilnehmen. Später brannte sein Elternhaus auf dem Land nieder. Nachdem er aus dem Gefängnis entlassen worden war, starb seine Mutter. Er kümmerte sich um seine Großmutter, die fast 100 Jahre alt ist... Trotz dieser Reihe tragischer Ereignisse verlor Roman seinen Optimismus nicht. Ich bewundere seinen Mut. Er ist ein wahrer Freund, ein fürsorglicher Hirte und ein vorbildliches Familienoberhaupt."

Swetlana, Dmitris Frau, sagte vor Gericht: "Ich habe einen wunderbaren Ehemann – er ist sehr liebevoll und fürsorglich. Dafür profitiere nicht nur ich, sondern alle unsere Verwandten, seine Eltern und eigentlich alle anderen." Eine Nachbarin, die Dmitri und seine Eltern lange kannte, beschrieb den Gläubigen als kultiviert und einen hervorragenden Familienmenschen.

Die Ermittlungen und der Prozess im Fall gegen Machnjow und Kuzin in Kaluga dauerten mehr als 6 Jahre – einer der längsten im Kontext der Verfolgung der Zeugen Jehovas in Russland. Von Anfang an waren zahlreiche Verstöße offensichtlich: untergeschobene verbotene Literatur, die erniedrigende Behandlung der Gläubigen und ihrer Familienmitglieder sowie die fehlende Möglichkeit, notwendige medizinische Versorgung zu erhalten. Dmitri Kuzin wurde vom Gericht auch diskriminiert: beim Haftprüfungstermin erlaubte die Richterin dem Gläubigen nicht, sich zu verteidigen, und verspottete ihn im Grunde – was später vom Berufungsgericht anerkannt wurde. Im Verlauf des Prozesses traten weitere Verstöße ans Licht. So wurden beispielsweise Sachverständigengutachten von Experten durchgeführt, die zum Zeitpunkt ihrer Gutachten kein Diplom besaßen.

Im Juli 2024 erkannte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Strafverfolgung von Roman Machnjow sowie anderen Gläubigen als rechtswidrig an.

Fall Machnjow und Kusin in Kaluga

Fallbeispiel
Im Juni 2019 führten Ermittlungsbeamte in Kaluga Hausdurchsuchungen in mehreren Wohnungen von Zeugen Jehovas durch, unter anderem bei den Familien von Roman Machnjow und Dmitri Kusin. Die Männer wurden festgenommen und wenig später ins Untersuchungsgefängnis gebracht. Beide verbrachten jeweils ein halbes Jahr hinter Gittern und anschließend zwei Monate unter Hausarrest. Die FSB leitete gegen sie sowie gegen einen weiteren Gläubigen ein Strafverfahren wegen Extremismus ein. Im November 2020 wurde das Ermittlungsverfahren aufgrund der Coronavirus-Pandemie ausgesetzt. Im März 2024 wurden die Ermittlungen wieder aufgenommen und neun Monate später kam der Fall vor Gericht. Im Frühjahr 2026 wurde das Urteil gefällt — jeweils 6,5 Jahre Straflager mit allgemeinem Vollzug. Im August 2026 bestätigte die Berufung dieses Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Kaluga Region
Siedlung:
Kaluga
Woran besteht der Verdacht?:
«Sie haben organisatorische Maßnahmen ergriffen, indem sie Anhänger der weltweiten Organisation der Zeugen Jehovas, die in Kaluga und der Region Kaluga leben, unter einer einheitlichen Leitung zusammengeführt haben; Versammlungen in Wohnräumen einberufen... religiöse Vorträge und Gottesdienste auf diesen Versammlungen organisiert; Predigttätigkeit ausgeübt.» (aus dem Beschluss über die Einleitung eines Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907290001000019
Eingeleitet:
26. Juni 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsbehörde des FSB Russlands für das Gebiet Kaluga
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2026 (1-135/2025; 1-1013/2024)
Gericht erster Instanz:
The Kaluzhskiy District Court of The Kaluga Region
Richter am Gericht erster Instanz:
Irina Tarelicheva
Fallbeispiel
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