Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Razzien bei Zeugen Jehovas in Ufa: Ehepaar in Untersuchungshaft

Baschkortostan

Am 11. Februar 2026 wurden an neun Adressen in Ufa Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ermittlungsbeamte nahmen 17 Personen fest und verhörten sie; zwei bleiben in Gewahrsam.

Unmittelbar nach der Razzia wurden fünf Personen in Polizeigewahrsam genommen. Zwei Tage später verhängte das Gericht ein Verbot bestimmter Aktivitäten gegen Andrej Gubejew, Sergej Bastajew und Maria Garejewa und verurteilte das Ehepaar Ruslan und Rosa Tazyrow zu Untersuchungshaft.

Die Durchsuchungen wurden von Major der Justiz W. Charrasow, Ermittler der Hauptdirektion des Innenministeriums der Republik Baschkortostan, eingeleitet. Bereits zuvor, am 3. Februar 2026, hatte er ein Strafverfahren nach Artikel 282.2(1) und (2) des Russischen Strafgesetzbuches eröffnet.

Fall Tasyrow und andere in Ufa

Fallbeispiel
Im Februar 2026 leitete die Ermittlungsbehörde ein Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas in Ufa ein und führte Hausdurchsuchungen an 9 Adressen durch. Ruslan und Rosa Tasyrow wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben; Sergej Bastaev, Andrej Gubeev, Alfia Dschawadowa und Maria Gareewa wurden der Beteiligung an dieser Organisation angeklagt. Die Tasyrows wurden ins Untersuchungsgefängnis gebracht, die übrigen unterlagen bestimmten Einschränkungen. Im Juni 2026 ordnete das Gericht entgegen den Einwänden der Verteidigung an, Maria Gareewa zu einer stationären psychiatrischen Untersuchung einzuweisen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Baschkortostan
Siedlung:
Ufa
Woran besteht der Verdacht?:
„Sie organisierten und führten Zusammenkünfte an öffentlichen Orten mittels Videokonferenz durch ... mit dem Ziel, die Aktivitäten der verbotenen Organisation zu propagieren“ (aus dem Beschluss zur Einleitung des Strafverfahrens)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12601800053000120
Eingeleitet:
3. Februar 2026
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Hauptabteilung für Ermittlungen des Innenministeriums der Republik Baschkortostan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Fallbeispiel
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