Illustratives Foto

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Eine neue Welle von Durchsuchungen bei Zeugen Jehovas fand in Birobidschan statt. Unter ihnen sind auch die Postnikows, die wegen ihres Glaubens eine Bewährungsstrafe verbüßen

Jüdisches Autonomiegebiet

Nicht weniger als zehn Personen wurden am 6. Februar 2024 im Rahmen einer Razzia in den Wohnungen von Zeugen Jehovas in Birobidschan und im Dorf Amurzet durchsucht. Mindestens zwei Strafverfahren wurden eingeleitet; der eine wird vom Untersuchungsausschuss untersucht, der andere vom FSB.

Einer der Gläubigen, Anatoli Artamonow, wird verdächtigt, einen Einwohner in die Aktivitäten einer liquidierten juristischen Person der Zeugen Jehovas verwickelt zu haben (Artikel 282.2 Teil 1.1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation). Aus dem Durchsuchungsbefehl ging hervor, dass es sich bei dem fraglichen Einwohner um einen jungen Mann aus dem Dorf Amurzet handelt, das 200 km von Birobidschan entfernt liegt.

Die Sicherheitskräfte kamen auch zu seiner Familie und durchsuchten ihn. Zuvor hatte er sich für den Zivildienst beworben. Obwohl der junge Mann dies mit seinem persönlichen Glauben auf der Grundlage der Bibel erklärte, wies der Militärkommissar darauf hin, dass "der Oberste Gerichtshof der Russischen Föderation die Organisation der Zeugen Jehovas als extremistisch anerkannt und ihre Aktivitäten in Russland im Jahr 2017 verboten hat".

Einige der in Birobidschan Gesuchten unterhielten sich mit einer einheimischen Frau und ihrer erwachsenen Tochter über die Bibel. Wie bekannt wurde, arbeiteten sie für Sicherheitskräfte und zeichneten heimlich Gespräche mit Gläubigen auf.

Die Durchsuchungen im Rahmen des Falles, der von der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Chabarowsk und das Jüdische Autonome Gebiet untersucht wird, wurden vom Bezirksgericht Birobidschan genehmigt. Die Strafverfolgungsbeamten beschlagnahmten elektronische Geräte, Datenträger, persönliche Aufzeichnungen und Bibeln in verschiedenen Übersetzungen.

Die Suche der Familie Postnikow in Birobidschan dauerte etwa fünf Stunden, als ein 72-jähriger Bekannter sie besuchte. Die Sicherheitskräfte beschlagnahmten ihr Handy. Oleg, der wegen seines Glaubens eine Bewährungsstrafe absitzt , wurde mit härterer Strafe gedroht, ihm wurde gesagt, er solle "eine Tasche vorbereiten". Am 9. Februar lud ein FSB-Ermittler die Eheleute zum Verhör vor.

In der Autonomen Region Jüdisch sind bereits 23 Zeugen Jehovas wegen ihres christlichen Glaubens zu unterschiedlichen Haftstrafen verurteilt worden.

Fall der Postnikows in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Mai 2018 fand in Birobidschan eine Sonderoperation des FSB statt, an der 150 Sicherheitsbeamte teilnahmen, die den Codenamen “Judgement Day” trug. Mindestens 20 Zeugen Jehovas wurden daraufhin strafrechtlich verfolgt. Unter ihnen waren Oleg und Agnessa Postnikov. Der FSB warf den Eheleuten vor, in eine extremistische Organisation verwickelt zu sein und sich an deren Aktivitäten beteiligt zu haben. Sie unterschrieben eine Erklärung, nicht zu gehen. Der Fall ging im Juli 2021 vor Gericht. Die Anklage gegen die Gläubigen stützte sich auf die Aussagen der Polizistin Zvereva und eines weiteren Einwohners von Birobidschan, die vorgaben, sich für die Bibel zu interessieren. Im April 2022 befand das Gericht die Postnikows für schuldig und verurteilte Oleg und Agnessa zu 5,5 bzw. 5 Jahren Bewährungsstrafe. Die Berufung hob diese Entscheidung auf und gab den Fall im Oktober 2022 an ein neues Verfahren zurück, das zu einer Bewährungsstrafe von 5,5 und 4,5 Jahren führte. Die zweite Berufung bestätigte das Urteil. Im Februar 2024 fand eine weitere Durchsuchung in der Wohnung der Postnikows statt, allerdings im Rahmen einer erneuten Razzia der Sicherheitskräfte in den Wohnungen von Gläubigen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er "aktiv an der Durchführung religiöser Veranstaltungen zum Studium und zur Verbreitung von ... Ideologie"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000009
Eingeleitet:
12. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-39/2023 (1-718/2022)
Gericht:
Биробиджанский районный суд ЕАО
Richter am Gericht erster Instanz:
Ольга Ключикова
Fallbeispiel