Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Neue Durchsuchungen wurden in den Häusern der Zeugen Jehovas in Barnaul durchgeführt. Ein Gläubiger unter Hausarrest gestellt

Altaisky-Territorium

Am 29. Juli 2023 wurde die Wohnung der Familie des 37-jährigen Walerij Klokow in Barnaul durchsucht. Polizeibeamte hielten den Gläubigen 48 Stunden lang fest, woraufhin ihn das Bezirksgericht Oktjabrskij unter Hausarrest stellte. Am 2. August fanden Razzien an zwei weiteren Adressen statt.

Polizeibeamte trafen zur Mittagszeit bei den Klokovs ein. Kommunikationsgeräte, ein Laptop, USB-Sticks, Reisepässe für internationale Reisen, persönliche Notizen und Postkarten wurden beschlagnahmt. Die Suche dauerte etwa zwei Stunden. Dann wurde Walerij zum Verhör in die Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Altai-Region gebracht.

Jewgenij Kosjutschenko, leitender Ermittler für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle, der zuvor die strafrechtliche Verfolgung von Pawel Kasadajew eingeleitet hatte, klagte Walerij Klokow wegen eines Verbrechens gemäß Teil 2 des Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation) an. Die Untersuchung geht davon aus, dass Klokov und andere nicht identifizierte Personen seit 2021 "Aktionen durchgeführt haben, um die Existenz der lokalen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas Barnaul zu unterstützen, unter anderem durch das Führen von Gesprächen, um die Aktivitäten dieser Organisation zu fördern, und die Teilnahme an Veranstaltungen, die von Vertretern der Organisation abgehalten wurden". So interpretieren Polizeibeamte Gespräche über biblische Themen zwischen Glaubensbrüdern.

Bisher wurden sechs Zeugen Jehovas in der Altai-Region wegen ihres friedlichen Glaubens von den Behörden unterdrückt. Zwei von ihnen - Andrej Danieljan und Pawel Kasadajew - wurden verurteilt.

Der Fall Klokow und Manuylow in Barnaul

Fallbeispiel
Im Sommer 2023 eröffnete das Ermittlungskomitee in Barnaul ein Strafverfahren gegen den Zeugen Jehovas, Walerij Klokow. Sein Haus wurde durchsucht. Nach einem Verhör und zwei Tagen in einer vorübergehenden Haftanstalt wurde der Gläubige unter Hausarrest gestellt. Im April 2024 wurde die Anklage gegen Klokow als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation neu eingestuft. Zur gleichen Zeit trat ein weiterer Angeklagter in dem Fall auf – Witalij Manuylow. Er wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben, und wurde zudem unter Hausarrest gestellt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Altaisky-Territorium
Siedlung:
Barnaul
Woran besteht der Verdacht?:
"Maßnahmen zur Unterstützung der Existenz der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas "Barnaul" durchgeführt hat, unter anderem durch das Führen von Gesprächen, um die Aktivitäten dieser Organisation zu fördern, und durch die Teilnahme an Veranstaltungen, die von Vertretern der Organisation abgehalten werden"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302010022000019
Eingeleitet:
10. Juli 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Einarbeitung des Angeklagten in den Inhalt des Verfahrens;
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Altai
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2), 282.2 (1)
Fallbeispiel