Olga Zhelavskaya nach der Urteilsverkündung vor dem Gebäude des Bezirksgerichts Metallurgitscheskiy in Tscheljabinsk

Ungerechte Urteile

Das Gericht in Tscheljabinsk verurteilte Olga Zhelavskaya, 61, zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe, weil sie in der Bibel gelesen hatte

Gebiet Tscheljabinsk

Am 14. April 2023 verhängte der Richter des Bezirksgerichts Metallurgitscheskij in Tscheljabinsk, Aleksandr Shatsky, eine 2-jährige Bewährungsstrafe gegen Olga Zhelavskaya wegen der Teilnahme an "gemeinsamen Gottesdienstversammlungen... singen und beten." Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Die Gläubige beharrt auf ihrer völligen Unschuld.

Olga Zhelavskaya wurde im März 2019 wegen ihres Glaubens verfolgt, als ihre Wohnung im Rahmen eines Verfahrens gegen Wladimir Suworow durchsucht wurde. Im August 2021 leitete Alexander Chepenko, Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, der 10 Verfahren gegen Jehovas Zeugen in der Region eingeleitet hatte, auch ein Strafverfahren gegen Zhelavskaya ein. Die Anklage stützte sich auf die Aussage einer infiltrierten Agentin, Ruzaeva, die auf Anweisung des Zentrums für Extremismusbekämpfung vorgab, sich für die Bibel zu interessieren, und Audio- und Videoaufnahmen von religiösen Treffen machte.

Die Ermittlungen dauerten etwas mehr als ein Jahr. Es wirkte sich negativ auf Olgas Gesundheit und ihr Leben im Allgemeinen aus – während der Strafverfolgung erlitt die Gläubige einen Schlaganfall, sie wurde entlassen und ihre Bankkarten wurden gesperrt. Laut Zhelavskaya wurde sie von ihren Glaubensbrüdern sehr unterstützt: "Sie kamen mir sofort zu Hilfe, brachten Essen und Geld und stärkten mich."

Im August 2022 ging der Fall vor Gericht. In ihrem Schlussplädoyer wies die Gläubige darauf hin , dass die Anschuldigungen gegen sie unbewiesen und ungerechtfertigt seien: "Die Vernehmung der beiden Zeugen hat ergeben, dass ich weder bei einem freundschaftlichen Treffen mit Glaubensbrüdern noch zu irgendeinem anderen Zeitpunkt zum Umsturz des politischen Systems, zur Auflösung von Familien oder zu anderen extremistischen Äußerungen aufgerufen habe. Keine Zitate, keine Fakten, keine Aufzeichnungen, keine Opfer."

Bisher wurden in der Region Tscheljabinsk 12 Zeugen Jehovas strafrechtlich verfolgt, 8 von ihnen wurden wegen ihres Glaubens an Gott zu Bewährungsstrafen und Geldstrafen verurteilt.

Im Juni 2022 kam der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zu dem Schluss , dass Russland in Bezug auf die Aktivitäten der Zeugen Jehovas "Anzeichen für eine Politik der Intoleranz ... die Zeugen Jehovas veranlassen sollen, ihren Glauben aufzugeben und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen" (§ 254).

Der Fall Zhelavskaya in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Olga Zhelavskaya aus Tscheljabinsk wurde im März 2019 wegen ihres Glaubens verfolgt, als ihre Wohnung im Rahmen des Verfahrens gegen Wladimir Suworow durchsucht wurde. Zwei Jahre später eröffnete der Ermittler Aleksandr Chepenko ein Strafverfahren gegen den Gläubigen, das auf der Aussage der infiltrierten Agentin Ruzayeva beruhte. Zhelavskaya wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Die rechtswidrigen Handlungen bestanden den Ermittlungen zufolge darin, dass die Frau Gäste zu sich nach Hause einlud, betete und mit ihren Freunden Lieder sang. Während der Ermittlungen erlitt der Gläubige im Herbst 2021 COVID-19 und einen Schlaganfall. Im August 2022 ging ihr Fall vor Gericht. Im April 2023 wurde der Gläubige zu einer 2-jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Eine Berufung im Juni 2023 bestätigte das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Woran besteht der Verdacht?:
"aus religiösen Motiven handelten" und an einem "kollektiven Gottesdienst teilnahmen, der aus aufeinanderfolgenden Aufführungen von Liedern bestand ... und Gebete zu Jehova Gott, Studium und Erörterung von Artikeln und religiösen Texten" (aus der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten).
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202750030000018
Eingeleitet:
31. August 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Dritte Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2023 (1-528/2022)
Gericht erster Instanz:
Металлургический районный суд г. Челябинска
Richter am Gericht erster Instanz:
Александр Шатский
Fallbeispiel