Auf dem Foto von links nach rechts: Marat Abdulgalimov, Arsen Abdullaev, Anton Dergalev und Mariya Karpova im Gerichtssaal. 21. September 2020

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Dagestan verurteilte vier Zeugen Jehovas wegen "Extremismus" zu Bewährungsstrafen. Sie beteten und diskutierten über die Bibel

Dagestan

Am 25. November 2022 verurteilte Richter Amir Amirov vom Bezirksgericht Kirowski in Machatschkala Arsen Abdullaev, Marat Abdulgalimov und Anton Dergalev zu 6,5 Jahren Bewährungsstrafen und Mariya Karpova zu einer 6-jährigen Bewährungsstrafe. Das Gericht stufte die Teilnahme an Gottesdiensten der Zeugen Jehovas als Extremismus ein.

Im Juni 2019 durchsuchte die Ermittlungsabteilung des russischen FSB für die Republik Dagestan die Wohnungen von Zeugen Jehovas in Machatschkala, Kaspijsk, Kisljar und Derbent. Augenzeugen zufolge wurden in einer Wohnung Broschüren mit der Liste extremistischer Materialien angebracht. Die Durchsuchungen stützten sich auf ein im Mai 2019 eingeleitetes Strafverfahren. Die Strafverfolgungsbehörden beschuldigten Abdullajew, Dergalew, Abdulgalimow und Karpowa, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Darüber hinaus wurden die Männer beschuldigt, eine verbotene Organisation finanziert zu haben, und Mariya wurde beschuldigt, andere in die Aktivitäten der Organisation verwickelt zu haben. Alle vier Zeugen Jehovas wurden auf die Rosfin-Überwachungsliste der Extremisten und Terroristen gesetzt und ihre Bankkonten eingefroren. Eine Zeit lang konnten sie keine öffentlichen Plätze besuchen oder telefonieren.

Die Gläubigen verbrachten etwa ein Jahr in einer Untersuchungshaftanstalt und weitere 2,5 Jahre – bis zur Urteilsverkündung – unter Hausarrest. Während Marija Karpowa in Haft saß, starb ihr Vater; Er war schwer krank. An der Beerdigung durfte sie nicht teilnehmen. Tausende Briefe aus Russland und aus 30 anderen Ländern halfen denen, die wegen ihres Glaubens in Untersuchungshaftanstalten inhaftiert waren, mit dem Unrecht fertig zu werden. Mariya sagt: "Ich mochte besonders Briefe mit Fotos. Ich habe mich nie einsam gefühlt."

Im Januar 2021, nach mehr als eineinhalb Jahren Ermittlungen, ging der Fall vor Gericht. "Hunderte von Menschen kamen zum Gericht", erinnert sich Marat Abdulgalimow, "viele kamen aus benachbarten Städten und Republiken." Arsen Abdullaev fügte hinzu: "Einige sind 300-400 km gereist, nur um uns die Hand zu schütteln, uns zu umarmen und ein paar Worte der Ermutigung zu sagen ... Ich bin so stolz auf meine Frau Suat. Als wir uns vor Gericht sahen, zeigte sie, wie schwer das für sie war.

Der Staatsanwalt forderte eine Haftstrafe von 7,5 Jahren für Arsen, Marat und Anton und 6,5 Jahren für Mariya, aber das Gericht verhängte nur Bewährungsstrafen. Darüber hinaus schloss das Gericht den Vorwurf der Beteiligung anderer an extremistischen Aktivitäten aus dem Urteil von Mariya Karpova aus.

Das Gerichtsurteil gegen die vier Einwohner von Machatschkala ist noch nicht rechtskräftig. Die Gläubigen plädierten auf nicht schuldig und haben das Recht, Berufung einzulegen.

In einem Urteil vom 7. Juli 2022 bezeichnete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die strafrechtliche Verfolgung von Gläubigen in Russland als illegal: "Die Zwangsliquidierung aller religiösen Organisationen der Zeugen Jehovas in der Russischen Föderation ... Anzeichen einer Politik der Intoleranz seitens der russischen Behörden, Jehovas Zeugen zu zwingen, ihren Glauben aufzugeben und andere daran zu hindern, sich ihm anzuschließen" (§ 254).

Fall Abdullaev und andere in Machatschkala

Fallbeispiel
Im Sommer 2019 wurden in vier Städten Dagestans die Wohnungen von Zeugen Jehovas durchsucht. In einem der Häuser wurden zwei religiöse Broschüren auf der Liste extremistischer Materialien angebracht. Zuvor hatte der FSB ein Strafverfahren gegen Arsen Abdullaev, Anton Dergalev, Marat Abdulgalimov und Mariya Karpova eingeleitet und sie beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Darüber hinaus wurden die drei Männer wegen der Finanzierung einer verbotenen Organisation angeklagt, während die Frau beschuldigt wurde, andere daran beteiligt zu haben. Alle vier wurden auf die Rosfin-Überwachungsliste der Extremisten und Terroristen gesetzt. Die Gläubigen verbrachten 362 Tage in Untersuchungshaft, danach wurden sie unter Hausarrest gestellt. Im Jahr 2020 erklärte das Kassationsgericht, dass ihre Inhaftierung in einer Untersuchungshaftanstalt für 8 von 12 Monaten rechtswidrig war. Im März 2021 begann die Prüfung des Falles in der Sache. Im November 2022 verurteilte das Gericht Abdullayev, Abdulgalimov und Dergalev zu 6,5 Jahren Bewährungsstrafen und Karpowa zu 6 Jahren Bewährungsstrafe.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Dagestan
Siedlung:
Machatschkala
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "hielt er zusammen mit anderen Gottesdienste ab, sogenannte 'Treffen', bei denen sie unter Beteiligung von Einwohnern der Republik Dagestan die Drucksachen der verbotenen Organisation 'Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland' studierten"
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11907820001000056
Eingeleitet:
27. Mai 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Direktion des FSB Russlands für die Republik Dagestan
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-5/2022 (1-230/2021)
Gericht:
Кировский районный суд г. Махачкалы
Richter:
Амиров Амир
Fallbeispiel