Pawel Popow mit seiner Frau und seiner Tochter am Tag der Urteilsverkündung

Ungerechte Urteile

Pawel Popow, ein Unternehmer aus der Region Tscheljabinsk, wurde zu einer sechsjährigen Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in der Bibel gelesen hatte

Gebiet Tscheljabinsk

Am 25. Mai 2022 befand die Richterin des Bezirksgerichts Metallurgitscheskij von Tscheljabinsk, Maria Melnikowa, den 45-jährigen Pawel Popow aus Jemanschelinsk für schuldig, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Das Gericht befand es für ein Verbrechen, mit Freunden über biblische Themen zu sprechen.

Bereits 2012 erlebte Pawel Popow Erscheinungsformen religiöser Intoleranz: Damals störten Ordnungshüter einen großen Gottesdienst der Zeugen Jehovas. Die Gläubigen zogen vor Gericht und gewannen den Prozess. Zu dieser Zeit wurde Pawel Popow überwacht, im FSB verhört, er wurde psychisch unter Druck gesetzt.

Im März 2019 drangen etwa 10 Sicherheitsbeamte mit Masken und Maschinengewehren bei einer Durchsuchung in das Haus der Popovs ein. Die Gläubige wurde als Zeugin im Fall von Valentina Suworowa vorgeladen. Zwei Jahre später wurde er selbst zum Angeklagten in einem Strafverfahren, und die Popovs wurden erneut durchsucht, woraufhin die gesamte Familie, einschließlich ihrer minderjährigen Tochter, zum Verhör gebracht wurde. Der Gläubige erinnert sich: "Der Täter sagte zu mir: 'Vielleicht fangen Sie schon an, Geständnisse abzulegen?' Ich antwortete: "Was soll ich bekennen? Weil ich ein Extremist bin? Wie kann ich etwas bekennen, was ich nicht getan habe und dessen ich nicht schuldig bin?"

Am 22. April 2021 eröffnete der Ermittler der Tscheljabinsker Abteilung des Ermittlungskomitees, Alexander Tschepenko, ein Strafverfahren gegen Popow gemäß Teil 1 von Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation, da er Gebete, Gespräche über die Bibel und das Aufführen religiöser Lieder als Verbrechen betrachtete. Die Strafverfolgung wirkte sich negativ auf die unternehmerische Tätigkeit des Gläubigen aus – der Kunde weigerte sich aufgrund des Drucks der Ermittlungen, seine Arbeit an drei Standorten zu bezahlen. Popow verbrachte mehr als ein Jahr unter Hausarrest. Dabei habe der Ermittler seine Lebensumstände berücksichtigt: "Ich arbeite in einer anderen Stadt, 50 km von zu Hause entfernt, und ich durfte so weit reisen."

Die Untersuchung des Falles dauerte mehr als 6 Monate, danach wurden die Materialien am 2. November 2021 dem Bezirksgericht Metallurgitscheski in Tscheljabinsk vorgelegt. Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, den Gläubigen zu 8 Jahren Gefängnis zu verurteilen.

Die Anhörungen deckten Fälschungen in den Aussagen der Hauptzeugen der Anklage auf. Obwohl sie behaupteten, dass die Popovs mit ihnen über die Bibel gesprochen hätten, widerlegten die Dokumente, die dem Gericht vorgelegt wurden, dies widerlegten. Eine der Frauen konnte den Angeklagten im Gerichtssaal nicht identifizieren. Zeugen der Anklage, darunter auch Polizeibeamte, gaben zu, dass Pawel Popow keine extremistischen Appelle geäußert und keine religiöse Überlegenheit propagiert habe. Das gab auch die Polizeiagentin "Lilija Rusajewa" zu, die zuvor Informationen über die Gläubigen von Tscheljabinsk gesammelt hatte.

In seiner letzten Rede sagte Pawel Popow: "In diesem Prozess hat die Staatsanwaltschaft nie irgendwelche extremistischen Handlungen meinerseits erwähnt. Fortgesetzte Aktivitäten einer extremistischen Organisation? Die Staatsanwaltschaft ging nicht auf diese Frage ein. Die Anschuldigung beruht nur auf der Tatsache, dass ich gläubig bin und an Jehova glaube."

Dennoch verurteilte das Gericht Popov zu 6 Jahren Bewährungsstrafe mit 4 Jahren Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden. Der Gläubige beharrt auf seiner völligen Unschuld.

Trotz Klarstellungen im Plenum des Obersten Gerichtshofs und Appellen von Menschenrechtsorganisationen sind Jehovas Zeugen in Russland weiterhin Repressionen aus religiösen Gründen ausgesetzt.

Fall Popow in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Die Sicherheitskräfte durchsuchten die Wohnung von Pawel Popow und seiner Frau zweimal im Beisein ihrer kleinen Tochter - 2019 und 2021. Im Fall von Walentina Suworowa aus Tscheljabinsk wurde ein friedlicher Gläubiger aus Jemanschelinsk als Zeugin geladen, und im April 2021 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, Alexander Tschepenko, ein Strafverfahren gegen ihn. Er betrachtete das Predigen, das Singen religiöser Lieder und Gebete als Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation. Im November 2021 ging der Fall vor Gericht. Während der Anhörungen stellte sich heraus, dass die Aussagen der Zeugen der Anklage gefälscht waren und die Staatsanwaltschaft keine Beweise hatte. Trotzdem forderte der Staatsanwalt das Gericht auf, den Gläubigen zu 8 Jahren Gefängnis zu verurteilen. Im Mai 2022 wurde der Gläubige für schuldig befunden und zu 6 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren verurteilt. Die Berufung und der Kassationsantrag bestätigten das Urteil.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12102750030000010
Eingeleitet:
22. April 2021
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Tscheljabinsk
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-77/2022 (1-659/2021)
Gericht erster Instanz:
Металлургический районный суд г. Челябинска
Richter am Gericht erster Instanz:
Мария Мельникова
Fallbeispiel