Illustratives Foto

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In Stawropol und Karatschai-Tscherkessien kam es zu einer Reihe von Hausdurchsuchungen bei Zeugen Jehovas

Karatschai-Tscherkessien

Am 23. November 2021 wurde berichtet, dass im Dorf Mednogorskiy (Karatschai-Tscherkessien), in den Wohnungen von Dmitriy und Ilya Pasynkovs sowie in zwei weiteren gläubigen Frauen Durchsuchungen eingeleitet wurden. In Stawropol drangen Sicherheitskräfte in das Haus eines Verwandten der Pasynkows ein.

Bei den Durchsuchungen wurden bei der Familie Pasynkow ein Buch, zwei USB-Sticks und ein altes Tablet beschlagnahmt. Bei den Frauen wurde nichts beschlagnahmt, die Ordnungshüter händigten ihnen lediglich den Ermittlungsbefehl für eine Durchsuchung aus, die ohne Gerichtsbeschluss durchgeführt wurde. Nach Ansicht der Gläubigen begründete der Ermittler Andrejuk dies mit der Tatsache, dass "die Suche nicht aufgeschoben werden kann".

Dies ist die zweite Serie von Sonderveranstaltungen gegen Gläubige in Mednogorskoje im Jahr 2021: Im Januar durchsuchten FSB-Beamte mindestens 3 Wohnungen von Zeugen Jehovas, aber dann gab es keine aktive Entwicklung der Strafverfolgung.

Seit 2016 laufen Durchsuchungen von Zeugen Jehovas in Karatschai-Tscherkessien - dann wurden im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens die Räumlichkeiten von Bewohnern von Mednogorsk und des Dorfes Kurdschinowo durchsucht, die im Verdacht standen, "extremistische Literatur" verbreitet zu haben. Im Jahr 2019 durchsuchten Sicherheitskräfte die 42-jährige Indira, die allein vier Kinder großzieht. Im Dezember desselben Jahres wurde der 43-jährige Albert Batchaev nach einer Reihe von Razzien verhaftet und sein Fall wird vor Gericht verhandelt. Im Jahr 2020 führte eine Gruppe von Sicherheitsbeamten unter der Leitung von V. Drakin, einem Ermittler der FSB-Direktion für Karatschai-Tscherkessien, eine Durchsuchung eines 56-jährigen Gläubigen durch. Derzeit wird gegen zwei Gläubige aus Karatschai-Tscherkessien ermittelt und es wird anerkannt, dass sie das Land nicht verlassen dürfen.

Der Fall Pasynkow in Mednogorski

Fallbeispiel
Im Dezember 2022 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen einen Einwohner von Stawropol, Alexei Pasynkov, der zusammen mit seiner Frau ein behindertes Kind großzieht. Der Gläubige stand im Verdacht, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben. Aleksey, seine Familie und andere Gläubige sind mehreren Durchsuchungen ausgesetzt. Pasynkows Strafverfolgung steht im Zusammenhang mit anderen Verfahren gegen Jehovas Zeugen in Karatschai-Tscherkessien, darunter das Verfahren gegen Irina Perefilyeva.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karatschai-Tscherkessien
Siedlung:
Mednogorsky
Woran besteht der Verdacht?:
"organisierte und pflegte Kontakte zu Personen, die sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannten, einschließlich solcher, die in anderen Regionen der Russischen Föderation lebten ... war der Initiator und hatte einen Vorteil bei der Bestimmung des Verlaufs des Gottesdienstes, leitete die Handlungen anderer bei den Gottesdiensten anwesender Personen" (aus der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12202910004000097
Eingeleitet:
8. Dezember 2022
Aktueller Stand des Verfahrens:
Verfahren vor dem erstinstanzlichen Gericht
Untersuchend:
Selentschukskij-Interdistrikt-Ermittlungsabteilung der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Karatschai-Tscherkess
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-101/2023
Gericht erster Instanz:
Урупский районный суд КЧР
Richter am Gericht erster Instanz:
Ида Узденова
Fallbeispiel

Der Fall Ogoreva in Mednogorskiy

Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Karatschai-Tscherkessien
Siedlung:
Mednogorskiy
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12302910004000164
Eingeleitet:
27. Dezember 2023
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Fallbeispiel