Das Foto zeigt Andrej Gubin mit seiner Frau am Tag der Urteilsverkündung, Birobidschan.

Ungerechte Urteile

In Birobidschan wird Andrey Gubin, ein Zeuge Jehovas, wegen Glaubens an Gott zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Jüdisches Autonomiegebiet

Am 9. September 2021 verurteilte die Richterin des Bezirksgerichts Birobidschan, Yuliya Tsykina, den 47-jährigen Andrey Gubin zu 2 Jahren und 6 Monaten bedingter Strafe, 2 Jahren Bewährung und 1 Jahr Freiheitsberaubung. Gegen diese Entscheidung legte der Gläubige sofort Berufung ein.

Das Gericht befand Andrej Gubin für schuldig, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben. Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, empfahl der Staatsanwalt dem Gericht, den Gläubigen für 4 Jahre in eine Kolonie zu schicken. Gubin betrachtet die Strafe als aufgehoben. "Ich bin verurteilt, weil ich an Gott geglaubt habe", schrieb er in seinem Appell.

Am 12. Februar 2020 eröffnete der leitende forensische Ermittler Dmitriy Yankin ein Strafverfahren gegen Gubin gemäß Teil 2 von Art. 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation nur wegen seines Glaubens. Der Gläubige wurde unter ein Anerkennungsabkommen gestellt. Mehr als sechs Monate lang wurde die Untersuchung des Falles vom FSB Russlands für das Jüdische Autonome Gebiet durchgeführt. Am 19. August 2020 wurden die Akten an das Bezirksgericht Birobidschan der Jüdischen Autonomen Region übergeben.

Während der Gerichtsverhandlungen hat Andrej Gubin wiederholt darauf hingewiesen, dass er diese Verfolgung für einen ideologisch motivierten Befehl hält, der dem gesunden Menschenverstand widerspricht. Er sagte: "Es gibt religiöse Diskriminierung, die auf persönlicher Feindseligkeit, Vorurteilen und einem ungebildeten Verständnis des Gesetzes über Extremismus beruht."

In seiner Berufung an das Gericht stellte der Gläubige fest: "In meiner Akte steht, dass es keine Opfer gibt. Ich werde nur als Zeuge Jehovas verfolgt. Außerdem gab es bei dieser Anhörung eine Menge Material, das beweist, dass ich und die anderen Zeugen Jehovas nichts mit Extremismus zu tun haben. Schließlich ist die Sprache des Extremismus die Sprache der Feindschaft und des Hasses, was meinen Überzeugungen und der Lehre der Zeugen Jehovas im Allgemeinen widerspricht. "

In seiner Jugend wurde Andrej oft mit Ungerechtigkeiten konfrontiert, weshalb er sehr jähzornig wurde. Er wollte sogar die Schule abbrechen. Was er aus der Bibel gelernt habe, habe es ihm ermöglicht, sich zu verändern, Frieden in seinem Herzen und den Sinn des Lebens zu finden.

Insgesamt wurden 19 Strafverfahren gegen 23 Gläubige in Birobidschan eingeleitet. Neben Andrej Gübin wurden bereits sechzehn Gläubige verurteilt.

Jehovas Zeugen in Russland werden wegen ihres Glaubens verurteilt, trotz der offiziellen Position der Führung des Landes, die das Außenministerium im Februar 2021 geäußert hat: "Bei der Prüfung des Falles [vor dem Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation] wurden weder die Legitimität der religiösen Überzeugungen der Zeugen Jehovas noch die Art und Weise, wie sie zum Ausdruck gebracht werden, bewertet. [...] Mitglieder einer liquidierten Organisation können unabhängig einen religiösen Kult ausüben, auch als Teil religiöser Gruppen, die keiner Registrierung bedürfen. "

Gubins Fall in Birobidschan

Fallbeispiel
Im Februar 2020 eröffnete der russische FSB ein Strafverfahren gegen Andrej Gubin. Der Gläubige wurde beschuldigt, an den Aktivitäten einer verbotenen Organisation teilgenommen zu haben. Seit September 2020 wird der Fall vor dem Bezirksgericht verhandelt. Gubin selbst sagte bei einer der Anhörungen, dass Extremismus und Terrorismus seinen inneren Überzeugungen, Ansichten und Gefühlen widersprächen. Die Bibel half Andrew, in seiner Jugend ein ruhiger und friedlicher Mensch zu werden, aber jetzt wird er verfolgt, weil er sich an die Lehren dieses Buches hält. Im September 2021 verurteilte das Gericht Andrej Gubin zu 2,5 Jahren Haft. Im Jahr 2022 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Auch die Berufung des Gläubigen vor das Kassationsgericht wurde zurückgewiesen.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Jüdisches Autonomiegebiet
Siedlung:
Birobidschan
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hat er "vorsätzliche Handlungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme und Fortsetzung der Aktivitäten der örtlichen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in der Stadt Birobidschan begangen".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12007990001000008
Eingeleitet:
12. Februar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB Russlands im Jüdischen Autonomen Gebiet
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-43/2021 (1-461/2020)
Gericht:
Суд Еврейской автономной области
Fallbeispiel