Auf dem Foto: Valentina und Vladimir Suworow bei einer Gerichtsverhandlung, Tscheljabinsk, 10. März 2021

Ungerechte Urteile

Ein Gericht in Tscheljabinsk verurteilte die 73-jährige Walentina Suworowa, eine Arbeiterveteranin, zu einem Jahr auf Bewährung, weil sie in der Bibel gelesen hatte

Gebiet Tscheljabinsk

KLÄRUNG. Am 11. März 2021 stufte das Bezirksgericht Metallurgicheskiy in Tscheljabinsk die Aktivitäten der Rentnerin Valentina Suworowa als extremistisch ein, weil sie "Lieder sang" und "zu Jehova Gott betete". Der Gläubige wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe mit zusätzlichen Einschränkungen bestimmter Aktivitäten für einen Zeitraum von sechs Monaten und einer einjährigen Probezeit verurteilt (ursprünglich wurde berichtet, dass der Gläubige zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt wurde).

In ihrem letzten Wort am Tag vor der Urteilsverkündung sagte Valentina Suvorova: "Die Fälle der Verfolgung von Zeugen Jehovas, die derzeit in Russland geführt werden, finden vor den Augen der ganzen Welt statt. Und in diesem Fall leidet der Ruf unseres Landes sehr und verwandelt es in einen totalitären Staat. Sie fährt fort: "Das Strafverfahren gegen mich hat keine rechtliche Grundlage und gehorcht nicht der Logik und dem gesunden Menschenverstand. Ich bin ein Extremist ohne Extremismus. So funktioniert das nicht. Heute beschmutzen sie mich mit dem Stigma eines Extremisten, beschuldigen mich eines schweren Verbrechens und treten meinen guten Namen in den Schmutz. "

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden und kann angefochten werden.

Obwohl es in dem Fall kein einziges Opfer gibt, empfahl der Staatsanwalt dem Gericht, den Gläubigen zu 3 Jahren Gefängnis in einer Kolonie zu verurteilen.

Walentina Suworowa arbeitete 30 Jahre lang als Lehrerin an einer Schule in Tscheljabinsk. Sie trägt den Ehrentitel "Labor Veteran". Mit ihrem Mann Wladimir ist sie seit einem halben Jahrhundert verheiratet. Vor einigen Jahren erlitt diese befreundete Familie eine Reihe von Tragödien: Ihr geliebter und einziger Sohn Igor starb an Blutkrebs, Valentinas Mutter starb 2 Jahre später, dann starb ihre Schwester und ihre jüngere Schwester war nach einem Schlaganfall gelähmt. Bevor sich die Familie Suworows von diesen Erschütterungen erholen konnte, kamen die Ermittler mit einer Durchsuchung zu ihrem Haus. Dies geschah am 26. März 2019, etwa eine Woche nach der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

Die Untersuchung wurde von der Abteilung für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees Russlands in der Region Tscheljabinsk eingeleitet. Etwa ein Jahr lang sammelte der Ermittler Chepenko Beweise dafür, dass der Gläubige "absichtlich mit den Bewohnern der Stadt Tscheljabinsk über den Glauben sprach, Gesänge sang, zu Jehova Gott betete und religiöse Literatur studierte".

Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die Aussage einer eingebetteten Agentin, Lilia Ruzayeva, die oft mit Valentina über biblische Themen sprach. "Wir liebten sie wie eine Tochter", sagte die Gläubige in ihrem letzten Wort. - Wir begegneten uns mit Freude, mit Leckereien. [...] Sie sprach warme Worte des Trostes, als sie sah, wie viel Kummer und Unglück ich ertragen musste, dass ich nur von Tabletten lebe. Wie kann man Tee trinken, einen Menschen umarmen, Blumen von ihm erhalten und ihn gleichzeitig verraten? Erst jetzt verstehe ich ganz, welchen Schmerz Jesus Christus empfand, als er von seinem eigenen Jünger Judas Ischariot verraten wurde. "

Seit dem 5. Dezember 2019 steht der Gläubige unter der Erkenntnis, nicht zu gehen. Am 7. Februar 2020 wurde der Fall an das Gericht weitergeleitet.

Vor demselben Bezirksgericht Metallurgitscheskij in Tscheljabinsk wird ein Fall gegen Walentinas Ehemann, den 75-jährigen Wladimir Suworow, verhandelt. Ein anderer Gläubiger, der 57-jährige Dmitri Winogradow, verteidigt seinen Glauben vor dem Zentralen Bezirksgericht von Tscheljabinsk.

Menschenrechtsverteidiger der internationalen Organisation "Memorial" machten auf die Unvereinbarkeit der Verfolgung von Zeugen Jehovas mit dem gesunden Menschenverstand aufmerksam : "Es ist absurd, wenn unter Sowjetherrschaft verurteilte Zeugen Jehovas nach dem Bundesgesetz über die Rehabilitierung (1991) als Opfer politischer Repression anerkannt werden - und gleichzeitig in die Gefängnisse der jetzigen Nachfolger der Zeugen Jehovas geschickt werden."

Russische und ausländische Führer und Organisationen verurteilen einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Bereits 2019 legte die Menschenrechtskommissarin der Russischen Föderation dem Präsidenten einen Bericht vor, in dem sie auf die ungerechtfertigte strafrechtliche Verfolgung von Zeugen Jehovas aufmerksam machte. Im Januar 2021 wies Präsident Putin bei einem Treffen mit dem Menschenrechtsrat den Obersten Gerichtshof der Russischen Föderation erneut an , sich mit Verstößen gegen die Gesetze zur Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit und Religionsfreiheit zu befassen.

Der Konflikt zwischen dem Gesetz und der Strafverfolgungspraxis in Russland ist laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf eine Reihe von Mythen zurückzuführen, die sich um Jehovas Zeugen ranken. Der EGMR hat dies juristisch ausgelegt.

Fall Suworowa in Tscheljabinsk

Fallbeispiel
Am 18. März 2019 eröffnete das russische Ermittlungskomitee für die Region Tscheljabinsk ein Strafverfahren gegen die 73-jährige Walentina Suworowa, eine Arbeiterveteranin, ehemalige Chorlehrerin und Dirigentin. Einige Tage später wurde die Gläubige durchsucht, und 10 Monate später wurde ein Verfahren gegen ihren Ehemann [Wladimir] eröffnet (/de/prisoners/suvorovv.html). Die Sicherheitskräfte führten eine Informantin in die Entourage der Suworows ein - eine Frau, die Interesse an der Bibel vortäuschte. Neben dem Verrat an diesem Mann musste das Paar in seinem Leben viel durchmachen, unter anderem den Tod ihres 42-jährigen einzigen Sohnes. Die Strafverfolgung habe dem Gläubigen ein unheilbares emotionales Trauma zugefügt. Andere Krankheiten haben sich verschlimmert. Mehr als ein Jahr lang wurde Valentina verpflichtet, nicht zu gehen. Seit dem 18. Februar 2020 verteidigt sie ihren guten Namen vor dem Bezirksgericht Metallurgicheskiy, wo sie aus gesundheitlichen Gründen im Sitzen aussagte. Am 11. März 2021 verurteilte Richter Grigori Jarygin sie zu 2 Jahren Haft auf Bewährung mit Freiheitsbeschränkung für 6 Monate mit einer Bewährungszeit von 1 Jahr.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Tscheljabinsk
Siedlung:
Tscheljabinsk
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902750030000002
Eingeleitet:
18. März 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
СК РФ по Челябинской области
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-3/2021 (1-164/2020)
Gericht:
Металлургический районный суд г. Челябинска
Richter:
Григорий Ярыгин
Fallbeispiel