Im Bild: Dennis Christensens Selbsthilfegruppe vor dem Gerichtsgebäude. 4. September 2020

Strafverfahren

Ein Gerichtsurteil lässt Dennis Christensen hinter Gittern, bietet aber einem anderen Gericht die Möglichkeit, den Gläubigen freizulassen

Gebiet Orjol

Am 4. September 2020 hob Vladimir Olovnikov, Richter am Bezirksgericht Kursk, die Entscheidung des Gerichts auf, Dennis Christensen freizulassen, und verwies den Fall eines Zeugen Jehovas aus Dänemark zur erneuten Verhandlung an das Bezirksgericht Lgov der Region Kursk.

Wie Anwalt Anton Bogdanov nach der Gerichtsverhandlung sagte: "Dennis war überhaupt nicht entmutigt und nahm diese Gerichtsentscheidung mit einem Lächeln auf." "Sein Gesundheitszustand ist durchweg schwierig, da es keine adäquate Behandlung für seine neurologischen Erkrankungen gibt . Trotzdem ist der Gläubige entschlossen, bis zum Ende zu gehen und seine Unschuld zu verteidigen", sagte der Anwalt.

"Es gibt keine einzige Person, weder auf freiem Fuß noch im Gefängnis, die in irgendeiner Weise von Christensen verletzt wurde. Aber er wurde als eine Art Mörder oder Vergewaltiger absichtlich im 4. Jahr hinter Gittern gehalten, nur weil er zusammen mit anderen zu Jehova betete und über die Liebe zum Nächsten sprach. Das unterstreicht nur den demonstrativ repressiven Charakter der Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland", kommentierte Jaroslaw Sivulski, ein Vertreter der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas, die Entscheidung des Kursker Dienstes.

Der Däne Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas, der wegen seines Glaubens inhaftiert wurde, noch bevor die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation, religiöse Organisationen der Zeugen Jehovas in Russland zu verbieten, in Kraft getreten ist. Christensen wurde am 25. Mai 2017 in Orjol verhaftet, wo er seit mehr als einem Jahrzehnt mit seiner Frau Irina lebte. Im Februar 2019 verurteilte das Bezirksgericht Schelesnodoroschny in Orjol den Gläubigen zu 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes. Das Gericht betrachtete es als Extremismus, dass Dennis sich mit Glaubensbrüdern zum Gottesdienst versammelte. Gleichzeitig gab es keine Opfer von Christensens Taten.

Bis heute saß der Däne etwa 1200 Tage (etwas mehr als 3 Jahre und 3 Monate) hinter Gittern, davon 731 Tage in Untersuchungshaft. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass nach dem Gesetz ein Tag in einer Untersuchungshaftanstalt 1,5 Tagen in einer Kolonie des allgemeinen Regimes entspricht, verbüßte Christensen mehr als 4 Jahre der vom Gericht festgesetzten 6-jährigen Haftstrafe.

Bereits vor einem Jahr hatte er Anspruch auf Bewährung oder andere Milderungsgründe. Beim 4. Versuch ging die Petition des Gläubigen vor Gericht, und am 23. Juni 2020 beschloss die Richterin des Bezirksgerichts Lgovsky der Region Kursk, Galina Petlitsa, Christensens nicht verbüßten Teil der Strafe durch eine Geldstrafe zu ersetzen. Der Staatsanwalt für die Aufsicht über Justizvollzugsanstalten in Kursk, Alexej Schatunow, legte jedoch Berufung gegen diese Entscheidung ein. Dennis erhielt nicht nur keine legale Freiheit, sondern sah sich auch zusätzlichem Druck von den Behörden der Kolonie ausgesetzt.

Schon vor der Entscheidung, die Lgov-Kolonie Nr. 3 freizulassen, benutzte die Verwaltung der Lgov-Kolonie Nr. 3 weit hergeholte Vorwände , um eine negative Charakterisierung von Christensen zu erstellen. Insbesondere wurde er regelmäßig gezwungen, Arbeiten zu verrichten, die aus gesundheitlichen Gründen kontraindiziert waren (in der Kolonie erlitt Dennis eine Lungenentzündung, bei ihm wurden schwere Erkrankungen der Wirbelsäule diagnostiziert). Nach der Entscheidung des Gerichts, die Strafe durch eine Geldstrafe zu ersetzen, fabrizierte die Leitung der Justizvollzugsanstalt Verstöße gegen den Gläubigen, woraufhin er 27 Tage in einer Strafzelle verbrachte.

Die unfaire Behandlung Christensens durch die Behörden löste international einen breiten Aufschrei aus. "Die Anklage und Inhaftierung von Christensen, nur weil er seinen Glauben bekennt, ist eine inakzeptable Verletzung des Rechts auf Religionsfreiheit", sagten Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE). Das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte, das Königreich Dänemark, der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, die US-Kommission für internationale Religionsfreiheit, der Menschenrechtsrat der Russischen Föderation und andere bekannte Menschenrechtsorganisationen und Ombudsleute sprachen sich ebenfalls für den ersten russischen politischen Gefangenen aus.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel