Folgen der Durchsuchung. Surgut, Juli 2020

Folgen der Durchsuchung. Surgut, Juli 2020

Folgen der Durchsuchung. Surgut, Juli 2020

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

Die Strafverfolgungsbehörden von Surgut durchsuchten zum zweiten Mal die Wohnung von Igor Petrow, nachdem er sich geweigert hatte, die vor 1,5 Jahren beschlagnahmten Gegenstände abzuholen

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 23. Juli 2020 wurde eine zweite Durchsuchung in der Wohnung von Igor Petrow, gegen den seit Februar 2019 ermittelt wird, in Surgut durchgeführt. Vor eineinhalb Jahren beschlagnahmten Polizeibeamte bei einer groß angelegten Razzia Sachen von einem Gläubigen. Nachdem die Durchsuchung für illegal erklärt worden war, versuchten die Sicherheitskräfte beharrlich, sie ihm zurückzugeben. Igor weigert sich, weil er mögliche Fälschungen befürchtet.

Zuvor, am 2. Juli, kamen Polizeibeamte in zwei Kleinbussen am Arbeitsplatz von Igors Frau Larisa an. Sie versuchten unhöflich und hartnäckig, ihr einen schwarzen Sack mit Sachen zu geben. Larisa weigerte sich mit dem Argument, sie könne sie nicht identifizieren. Auch Igor selbst reichte wiederholt eine Erklärung ein, in der er sich weigerte, Dinge anzunehmen. Der Ermittler für besonders wichtige Fälle, Oberstleutnant Alexander Guselnikow, beschloss, eine zweite Durchsuchung in seiner Wohnung durchzuführen.

Die Entscheidung wurde am 26. Juni 2020 von der Richterin des Leninski-Bezirksgerichts von Jekaterinburg, Tatjana Tschaschtschina, erlassen. Guselnikow traf in Begleitung eines zweiten Ermittlers, Alexander Monin, 2 bewaffneter Bereitschaftspolizisten, Zeugen, Agenten (Oberleutnant Igor Antonov und Leutnant Alexander Todorov) und eines technischen Spezialisten in die Wohnung der Petrows ein. Strafverfolgungsbeamte übten Druck auf Gläubige aus, weil sie sich weigerten, Passwörter für elektronische Geräte herauszugeben. Die Durchsuchung im Beisein eines minderjährigen Kindes dauerte 4 Stunden. Elektronische Geräte, Postkarten und persönliche Aufzeichnungen wurden bei der Familie beschlagnahmt.

Was mit Jehovas Zeugen in Surgut nach der berüchtigten Folterrazzia im Februar 2019 passiert, wird von russischen Menschenrechtlern genau beobachtet.

Der Fall von Loginov und anderen in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete das Untersuchungskomitee ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut (darunter ein Mann, der fälschlicherweise für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Während der Verhöre wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschik wurde für 29 Tage in Untersuchungshaft gebracht, Jewgeni Fedin und Sergej Loginow für 56 Tage. Timofej Schukow wurde unrechtmäßig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gläubige beschwerten sich beim Untersuchungsausschuss, beim EGMR und beim Menschenrechtskommissar über die Anwendung von Folter, es wurde eine Pressekonferenz abgehalten, an der Menschenrechtsverteidiger teilnahmen, aber keiner der Sicherheitskräfte wurde jemals vor Gericht gestellt. Im Oktober 2021 wurden die Verfahrensunterlagen dem Gericht vorgelegt. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis 8,5 Jahren und für Logolow 9,5 Jahre, was die schwerste Forderung nach Bestrafung für den Glauben an Jehova Gott im heutigen Russland war.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
Reden halten, sich an der öffentlichen Predigttätigkeit der Zeugen Jehovas mit Ortsmitgliedern beteiligen, sich mit Freiwilligen für die Bibelerziehung und ernannten Versammlungsassistenten treffen und als ein Ziel die Organisation von berufenen Männern in der Versammlung Vzlyotnove haben
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Surgut der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Chanty-Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
№ 1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Сургутский городской суд
Richter:
Дмитрий Люпин
Fallbeispiel