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Juristische Siege

Das Berufungsgericht von Chanty-Mansijsk stellt die unrechtmäßige Einweisung eines Gläubigen in eine psychiatrische Klinik fest

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 5. März 2020 hob das Gericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansijsk – Jugra die Entscheidung der Richterin des Stadtgerichts Surgut, Tatjana Sljusarewa, auf, Timofej Schukow zu einer 30-tägigen psychiatrischen Untersuchung nach Jekaterinburg zu schicken. Die Inhaftierung und der Krankenhausaufenthalt des Gläubigen waren illegal.

Am 16. Januar 2020 ordnete das Stadtgericht Surgut eine stationäre forensisch-psychiatrische Untersuchung von Timofej Schukow an. Gegen diese Entscheidung legte der Gläubige Berufung ein.

Am 5. Februar 2020 wurde Timofej Schukow jedoch in Chanty-Mansijsk entführt und in eine unbekannte Richtung verschleppt. Später wurde bekannt, dass er in das Psychiatrische Krankenhaus Swerdlowsk in Jekaterinburg gebracht wurde.

Am 19. Februar 2020, nach Abschluss der Untersuchung, verließ Timofej Schukow das Krankenhaus. Ob der Gläubige eine Entschädigung für das illegale Vorgehen der Sicherheitskräfte verlangen wird, ist noch nicht bekannt.

Der Fall von Loginov und anderen in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 eröffnete das Untersuchungskomitee ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut (darunter ein Mann, der fälschlicherweise für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). Ihre Wohnungen wurden durchsucht. Während der Verhöre wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschik wurde für 29 Tage in Untersuchungshaft gebracht, Jewgeni Fedin und Sergej Loginow für 56 Tage. Timofej Schukow wurde unrechtmäßig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Gläubige beschwerten sich beim Untersuchungsausschuss, beim EGMR und beim Menschenrechtskommissar über die Anwendung von Folter, es wurde eine Pressekonferenz abgehalten, an der Menschenrechtsverteidiger teilnahmen, aber keiner der Sicherheitskräfte wurde jemals vor Gericht gestellt. Im Oktober 2021 wurden die Verfahrensunterlagen dem Gericht vorgelegt. Der Staatsanwalt forderte für die Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten bis 8,5 Jahren und für Logolow 9,5 Jahre, was die schwerste Forderung nach Bestrafung für den Glauben an Jehova Gott im heutigen Russland war.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
Reden halten, sich an der öffentlichen Predigttätigkeit der Zeugen Jehovas mit Ortsmitgliedern beteiligen, sich mit Freiwilligen für die Bibelerziehung und ernannten Versammlungsassistenten treffen und als ein Ziel die Organisation von berufenen Männern in der Versammlung Vzlyotnove haben
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Urteil nicht rechtskräftig
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Stadt Surgut der Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Chanty-Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
№ 1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Сургутский городской суд
Richter:
Дмитрий Люпин
Fallbeispiel