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Strafverfahren

Das erste Strafverfahren wegen Glaubens wurde in Achinsk eröffnet. Zuvor hatte der Verdächtige das "Tatwerkzeug" - die Bibel - beschlagnahmt

Gebiet Krasnojarsk

Am 9. Januar 2020 wurde in Achinsk (Region Krasnojarsk) ein Strafverfahren gegen den 62-jährigen Viktor Sagin eröffnet, zwei Monate nach der Durchsuchung seiner Wohnung. Der Mann wird nach Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Organisation extremistischer Aktivitäten) wegen seiner religiösen Ansichten in völliger Abwesenheit von Opfern und des verursachten Schadens angeklagt.

"Er organisierte die Aktivitäten von Mitgliedern einer verbotenen Organisation auf dem Territorium von Atschinsk und überwachte ihre Aktivitäten während der wöchentlichen religiösen Treffen, die Verbreitung religiöser und ideologischer Einstellungen einer verbotenen Organisation", heißt es in der Entscheidung, ein Strafverfahren einzuleiten. Geleitet wird sie von der Ermittlerin der Ermittlungsabteilung des Bezirks Atschinsk, Richterleutnantin Maria Lebedeva.

Im November 2019 begannen die operativen Maßnahmen gegen die Gläubigen von Atschinsk. Dann wurden Viktor Sagin und einige andere Bürger durchsucht und verhört, Bibeln und geistliche Bücher wurden beschlagnahmt.

Der Fall Sagin in Achinsk

Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Krasnojarsk
Siedlung:
Atschinsk
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "organisierte er die Aktivitäten von Mitgliedern einer verbotenen Organisation auf dem Territorium der Stadt Atschinsk und überwachte ihre Aktivitäten während der wöchentlichen religiösen Versammlungen, die Verbreitung religiöser und ideologischer Einstellungen der verbotenen Organisation".
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
12002040016000002
Eingeleitet:
9. Januar 2020
Aktueller Stand des Verfahrens:
Voruntersuchung
Untersuchend:
Hauptuntersuchungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für die Region Krasnojarsk und die Republik Chakassien
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Fallbeispiel