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Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In Surgut erlischt die Flamme der religiösen Verfolgung nicht. Zwei Gläubige wurden erneut durchsucht

Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen

Am 6. Dezember 2019 wurden wiederholt Hausdurchsuchungen in den Wohnungen von Bewohnern von Surgut (Autonomer Kreis der Chanten-Mansen) durchgeführt, denen aufgrund ihrer Religion Extremismus vorgeworfen wird. Über die Durchsuchungen von Ilkhom Aminzhanov und Timofey Zhukov ist bekannt. Es ist noch nicht einmal ein Jahr her, dass Gläubige in dieser Stadt wegen ihrer religiösen Überzeugungen gefoltert wurden.

Es ist bereits bekannt, dass die Durchsuchung in den Wohnungen von Ilkhom Aminzhanov und Timofey Zhukov stattfand. Das Verfahren gegen sie nach Artikel 282.2 (1) und 282.2 (2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wurde am 11. Februar 2019 eingeleitet. Die Durchsuchung wurde von der Ermittlerin der Ermittlungsabteilung der Stadt Pyt-Yakh, der Oberleutnantin der Justiz Igonina Elena Olegovna, geleitet. Den Gläubigen wurden elektronische Geräte abgenommen. Informationen über weitere Suchmöglichkeiten werden derzeit geklärt.

Die Welle des Terrors gegen friedliche Gläubige in Surgut begann am 15. Februar 2019, als nach Massendurchsuchungen , die von brutaler Folter begleitet waren, mindestens 15 Personen festgenommen und den Ermittlungsbehörden vorgeführt wurden. Und die Gesamtzahl der Personen, gegen die im Autonomen Kreis der Chanty-Mansen Strafverfahren eingeleitet wurden, beträgt jetzt 22.

Fall Loginow und andere in Surgut

Fallbeispiel
Im Februar 2019 leitete die Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation ein Strafverfahren gegen 18 Männer und 1 Frau aus Surgut ein (darunter befand sich eine Person, die irrtümlich für einen Zeugen Jehovas gehalten wurde). In ihren Wohnungen fanden Hausdurchsuchungen statt. Während der Vernehmungen wurden 7 Gläubige Opfer von Gewalt. Artur Sewerintschnik kam für 29 Tage ins Untersuchungsgefängnis, Jewgeni Fedin und Sergei Loginow für 56 Tage. Timofei Schukow wurde rechtswidrig für 14 Tage in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Wegen der Misshandlungen wandten sich die Gläubigen mit Beschwerden an die Ermittlungsbehörde, den EGMR und den Menschenrechtsbeauftragten; zudem fand eine Pressekonferenz mit Menschenrechtsaktivisten statt. Dennoch wurde keiner der Ermittlungsbeamten zur Verantwortung gezogen. Im Oktober 2021 gingen die Unterlagen des Verfahrens, das 2020 separat abgetrennt worden war, ans Gericht. Zwei Jahre später verurteilte das Gericht alle Gläubigen zu Bewährungsstrafen zwischen 4 und 7 Jahren. Im Februar 2025 bestätigte das Berufungsgericht das Urteil. Wenige Monate später erfuhr Igor Petrow, dass ihm die russische Staatsbürgerschaft aberkannt worden war. Er focht dies an, und im Juni 2026 stellte das Gericht des Autonomen Kreises Chanty-Mansi seine Rechte wieder her.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Autonomes Gebiet der Chanty-Mansen
Siedlung:
Surgut
Woran besteht der Verdacht?:
„Er hielt Ansprachen, beteiligte sich am Predigtdienst mit den örtlichen Zeugen Jehovas, führte Zusammenkünfte mit ‚Pionieren‘, ‚Ältesten‘ und ‚Diensthelfern‘ durch, unter anderem zum Zweck der Organisation der Tätigkeit der ‚Ältesten‘ in der ‚Versammlung‘ ‚Wslowaja‘.“
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
42002007709000023
Eingeleitet:
11. Februar 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung für die Stadt Surgut der Ermittlungsbehörde des Ermittlungsausschusses der Russischen Föderation für den Autonomen Kreis der Chanten und Mansen
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.3 (1), 282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-27/2023 (1-130/2022; 1-1348/2021)
Gericht:
Surgut City Court
Richter:
Dmitriy Lyupin
Fallbeispiel
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