Tschechow, das Gebäude der Bezirksverwaltung. Bildquelle: Artem Svetlov / CC BY 2.0

Maßnahmen von Strafverfolgungsbeamten

In Tschechow in der Region Moskau finden Durchsuchungen und Verhaftungen wegen Glaubens statt. Vier von ihnen stehen unter Hausarrest

Gebiet Moskau

Am 3. Oktober 2019 begann in der Stadt Tschechow (Moskauer Gebiet) eine Welle von Durchsuchungen und Verhaftungen aufgrund der Religionszugehörigkeit. Derzeit ist bekannt, dass Sinaida Krutykowa, Konstantin Scherebzow, Witalij Nikiforow und Nikolai Jakowlew unter Hausarrest gestellt wurden.

Die Maßnahme der Zurückhaltung gegen Gläubige wurde am 4. Oktober 2019 vom Moskauer Babuschkinski-Bezirksgericht beschlossen. Alle vier werden beschuldigt, die Religion der Zeugen Jehovas zu praktizieren. Die Gläubigen wollen gegen die ungerechte Entscheidung des Gerichts Berufung einlegen, wonach die friedliche Religionsausübung mit einem schweren Verbrechen gleichgesetzt wird.

Die Einzelheiten des Vorfalls werden noch ermittelt.

Fall Nikiforov und andere in Tschechow

Fallbeispiel
Das im September 2019 eingeleitete Strafverfahren gegen die Tschechow-Einwohner Juri und Sinaida Krutschakow, Konstantin Scherebzow und Witali Nikiforow beruhte auf der Aussage eines FSB-Offiziers, der vorgab, sich für die Bibel zu interessieren. In der Nacht zum 3. Oktober 2019 durchsuchten Sicherheitskräfte die Wohnungen der Gläubigen. Scherebzow, Nikiforov und Krutyakova wurden unter Hausarrest gestellt. Später wurde Jurij in die Untersuchungshaftanstalt gebracht. Dort blieb er 445 Tage; Seine Sehkraft verschlechterte sich stark. Im Januar 2021 begannen die Anhörungen vor dem Tschechow-Stadtgericht des Moskauer Gebiets. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Bewährungsstrafe von 2 bis 6 Jahren für die vier Angeklagten. Am 24. Mai verurteilte die Richterin Iryna Pantela die Gläubigen zu einer Bewährungsstrafe: Jurij – 6 Jahre, Zinaida – 2 Jahre und 3 Monate, Konstantin – 2 Jahre und 2 Monate, Vitalij – 2 Jahre. Alle erhielten zudem verschiedene Probezeiten. Am 20. Juli 2021 bestätigte das Moskauer Bezirksgericht das Urteil, und am 13. Januar 2022 gab das Kassationsgericht der Berufung der Gläubigen nicht statt.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Moskau
Siedlung:
Tschechow
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge "besprach er [den Kauf [des FSB-Beamten] eines Tablets zum anschließenden Herunterladen verbotener Literatur, betete zu Gott Jehova und informierte auch über die Umstände, unter denen er diesen Glauben annahm" (aus einem Strafverfahren)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11902460043000108
Eingeleitet:
30. September 2019
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsabteilung der Zentralverwaltung des Ermittlungskomitees für das Gebiet Moskau
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1), 282.2 (2), 282.2 (1.1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-31/2021 (1-380/2020)
Gericht:
Чеховский городской суд Московской области
Richter:
Ирина Пантела
Fallbeispiel