Meinungen von Außenstehenden

Der Bundesbeauftragte für Religionsfreiheit in aller Welt ist besorgt über die Situation der Zeugen Jehovas in Russland

Gebiet Orjol,   Deutschland

Am 24. Mai 2019 kommentierte Markus Grübel, Bundesbeauftragter für Religionsfreiheit weltweit, dass das Berufungsgericht das Urteil des Zeugen Jehovas, Dennis Christensen, bestätigt habe.

"Ich bedauere die Entscheidung des Gerichts, die Berufung von Christensen abzuweisen", sagte Markus Grübel, "Die Situation der Zeugen Jehovas in Russland beunruhigt mich. Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein wichtiges Menschenrecht. Jeder Staat muss sie respektieren. Die Religionsfreiheit ist unteilbar und gilt für alle Religionsgemeinschaften."

Eine große Zahl russischer und internationaler Persönlichkeiten und Organisationen verurteilt einstimmig die Verfolgung von Jehovas Zeugen in Russland. Dazu gehören der Menschenrechtskommissar der Russischen Föderation, der Menschenrechtsrat unter dem Präsidenten der Russischen Föderation, der Präsident der Russischen Föderation, prominente Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens Russlands, der Auswärtige Dienst der Europäischen Union, Beobachter der Parlamentarischen Versammlung des Europarats, die Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen, das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte. Die russische Regierung hat wiederholt erklärt, daß die Entscheidungen der russischen Gerichte über die Auflösung und das Verbot von Organisationen der Zeugen Jehovas "die Lehre der Zeugen Jehovas nicht beurteilen und keine Einschränkung oder ein Verbot enthalten, die oben genannten Lehren einzeln zu praktizieren". Dennoch führen russische Sicherheitskräfte in 40 Regionen weiterhin nächtliche Razzien in den Wohnungen von Gläubigen durch und werfen sie in Gefängnisse.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel