Foto: Sergey Skrynnikov

Ungerechte Urteile

Ein Gericht verhängte eine hohe Geldstrafe gegen einen zweiten Gläubigen von Orjol

Gebiet Orjol

Sergej Wladimirowitsch Skrynnikow gemäß Artikel 282 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig zu erklären und zu einer Geldstrafe in Höhe von 350.000 Rubel zu verurteilen. Eine solche Entscheidung in Bezug auf einen friedlichen Lehrer wurde am 1. April 2019 von Gleb Noskov, einem Richter des Bezirksgerichts Zheleznodorozhny in Orjol, bekannt gegeben. Das Verfahren gegen Sergej Skrynnikow wurde von dem Strafverfahren gegen Dennis Christensen getrennt, der zuvor vom selben Gericht für 6 Jahre in eine Strafkolonie eingewiesen worden war.

In beiden Strafverfahren gibt es keine Opfer oder Opfer. Die strafrechtliche Verfolgung ist eine direkte Folge der Liquidation und des Verbots von registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas. Russische Strafverfolgungsbeamte verwechseln fälschlicherweise die gemeinsame Religion der Bürger, auf die das Recht nicht abgeschafft wurde, mit der Teilnahme an einer extremistischen Organisation.

Der Fall Sergej Skrynnikow wurde am 20. Februar 2018 vom Ermittlungskomitee Russlands in der Region Orjol unter dem Artikel "Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation" eingeleitet. Dem Gläubigen wurde eine schriftliche Verpflichtung abgenommen, nicht zu gehen. Im Mai 2018 wurde in seinem Haus eine Kontrolle durchgeführt, bei der kein einziger gesetzlich verbotener Gegenstand gefunden wurde.

Das Gericht hielt die von den Ermittlern gegen Sergej Skrynnikow erhobenen Vorwürfe der Forderung nach Zerstörung der Familie und der Nichtanerkennung der Befugnisse für weit hergeholt.

Der Fall Skrynnikow in Orjol

Fallbeispiel
Der zweite Zeuge Jehovas in Orjol, der nach dem Dänen Dennis Christensen angeklagt wurde, war der Sportlehrer Sergey Skrynnikov. Im Februar 2018 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees für das Gebiet Orjol, A.O. Kompaniets, ein Strafverfahren gegen den Gläubigen wegen “Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation”. Später wurde eine Inspektion in seinem Haus durchgeführt, bei der die Ordnungshüter nichts Verbotenes fanden. Da die Staatsanwältin Naumova weder Beweise für Schuld noch Opfer in dem Fall hatte, forderte sie 3 Jahre Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes für Sergej. Am 1. April 2019 befand der Richter des Bezirksgerichts Schelesnodoroschny in Orjol, Gleb Noskow, den Gläubigen für schuldig und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 350.000 Rubel. Die Berufungsinstanz änderte an dieser Entscheidung nichts. Am 9. Oktober 2019 wurde eine Beschwerde beim EGMR im Fall Skrynnikow eingereicht.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge nahm er an Gottesdiensten teil, was als Beteiligung an der Tätigkeit einer extremistischen Organisation ausgelegt wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Russlands über die Liquidierung aller 396 registrierten Organisationen der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11802540002000011
Eingeleitet:
20. Februar 2018
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
Ermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für das Gebiet Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (2)
Aktenzeichen des Gerichts:
1 – 121/2018
[i18n] Рассматривает по существу:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Глеб Борисович Носков
Fallbeispiel