Dennis Christensen. Bildquelle: Simon Kruse / Berlingske

Ungerechte Urteile

Dennis Christensen für schuldig befunden, Urteil Berufung eingelegt

Gebiet Orjol

Am 6. Februar 2019 wurde Dennis Christensen gemäß Artikel 282.2 (1) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig befunden. Er wurde zu 6 Jahren Gefängnis verurteilt, die er in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verbüßte. Der Beschluss trat nicht in Kraft.

Das Urteil wurde von Richter Alexei Rudnev, Richter am Bezirksgericht Zheleznodorozhny in Orjol, gefällt. Anwälte halten dieses Urteil für ungerecht und bereiten Berufung vor. In der Zwischenzeit wird Dennis Christensen in der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Region Orjol sein, wo er bereits 622 Tage verbracht hat. Unterstützungsschreiben können an ihn geschickt werden .

Yaroslav Sivulsky von der Europäischen Vereinigung der Zeugen Jehovas kommentierte das Urteil wie folgt: "Das Urteil ist nur sehr bedauerlich. Ein Mann, der kein Verbrechen begangen hatte, wurde verurteilt. Es ist traurig, dass es in Russland wieder zu einem Verbrechen geworden ist, die Bibel zu lesen, ihre Gebote zu halten und mit anderen Menschen über den eigenen Glauben zu sprechen."

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel