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Strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren

Die Inhaftierung eines Gläubigen in der Stadt Orjol wurde um weitere 5 Monate verlängert

Gebiet Orjol

Die Inhaftierung von Dennis Christensen, einem Dänen, der seit etwa 9 Monaten in Untersuchungshaft sitzt, weil er sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekennt, wurde bis mindestens zum 1. August 2018 verlängert. Die Entscheidung, die Haft am 22. Februar 2018 zu verlängern, wurde von Alexei Rudnev, Richter am Bezirksgericht Zheleznodorozhny in Orjol, getroffen.

Am 26. Februar 2018 ist derweil der Beginn der Hauptverhandlungen im Strafverfahren gegen Denis Christensen angesetzt. Er wird beschuldigt, die Tätigkeit der Organisation der Zeugen Jehovas fortgesetzt zu haben, die vom Gericht aufgelöst wurde. Tatsächlich hat Christensen nichts mit dieser Organisation zu tun. Er übte lediglich ein Recht aus, das "jedermann" durch die Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird, nämlich das Recht, religiöse Überzeugungen zu haben und in Übereinstimmung mit ihnen zu handeln.

Fall Christensen in Orjol

Fallbeispiel
Dennis Christensen ist der erste Zeuge Jehovas im heutigen Russland, der nur wegen seines Glaubens inhaftiert wurde. Er wurde im Mai 2017 verhaftet. Der FSB beschuldigte den Gläubigen, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation auf der Grundlage der Aussage eines geheimen Zeugen, des Theologen Oleg Kurdjumow von einer örtlichen Universität, organisiert zu haben, der heimliche Audio- und Videoaufzeichnungen von Gesprächen mit Christensen über den Glauben aufbewahrte. Es gibt keine extremistischen Äußerungen oder Opfer in dem Fall. Im Jahr 2019 verurteilte das Gericht Christensen zu 6 Jahren Gefängnis. Der Gläubige saß in der Kolonie Lgov ein. Er forderte wiederholt die Ersetzung eines Teils der nicht verbüßten Strafe durch eine Geldstrafe. Zum ersten Mal gab das Gericht dem Antrag statt, aber die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, und die Gefängnisverwaltung warf den Gläubigen aufgrund erfundener Anschuldigungen in eine Strafzelle. Christensen erkrankte an Krankheiten, die ihn daran hinderten, im Gefängnis zu arbeiten. Am 24. Mai 2022 wurde der Gläubige nach Verbüßung seiner Strafe freigelassen und sofort in sein Heimatland Dänemark abgeschoben.
Chronologie

Angeklagte in dem Fall

Zusammenfassung des Falles

Region:
Gebiet Orjol
Siedlung:
Orjol
Woran besteht der Verdacht?:
Den Ermittlungen zufolge hielt er zusammen mit den anderen Gottesdienste ab, was als "Organisation der Tätigkeit einer extremistischen Organisation" interpretiert wird (unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Gerichts über die Auflösung der örtlichen Organisation der Zeugen Jehovas)
Aktenzeichen des Strafverfahrens:
11707540001500164
Eingeleitet:
23. Mai 2017
Aktueller Stand des Verfahrens:
Das Urteil ist rechtskräftig geworden
Untersuchend:
UFSB der Russischen Föderation in der Region Orjol
Artikel des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation:
282.2 (1)
Aktenzeichen des Gerichts:
1-37/1
[i18n] Рассмотрено судом первой инстанции:
Железнодорожный районный суд г. Орла
Richter:
Алексей Николаевич Руднев
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Орловский областной суд
[i18n] Суд апелляционной инстанции:
Льговский райсуд Курской области
Fallbeispiel