Foto: Jehovas Zeugen beten Gebäude in Petrosawodsk (2013)

Beschlagnahme von Eigentum

Die karelische Staatsanwaltschaft entzieht der finnischen Religion das Gotteshaus

Karelien

Eine interessante juristische Wendung nahm unerwartet der Fall, der am 2. März 2018 vor dem Stadtgericht Petrosawodsk über die Klage des Ersten Stellvertretenden Staatsanwalts der Republik Karelien gegen die "Religiöse Vereinigung der Zeugen Jehovas" in der Republik Finnland (Jehovan todistajat -uskonnollinen yhdyskunta) verhandelt wird. Gegenstand der Klage ist ein religiöses Gebäude mit einer Fläche von 460 m² im Zentrum von Petrosawodsk (Perwomajskij Allee 52), das die Staatsanwaltschaft in das Eigentum der Russischen Föderation überführen will.

1998 wurde das Gebäude für 150.000 Dollar von der Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft des Königreichs Norwegen (Vakttårnets Bibel- og Traktatselskap) gekauft. 9 Jahre später, im Jahr 2007, beschloss die norwegische religiöse Organisation, das Gebäude russischen Glaubensbrüdern zu schenken. Zu diesem Zweck wurde ein Schenkungsvertrag geschlossen, und die örtliche religiöse Organisation der Zeugen Jehovas "Petrosawodsk" wurde Eigentümer. Im März 2017 ging das Gotteshaus schließlich in den Besitz der "Religiösen Vereinigung der Zeugen Jehovas" in der Republik Finnland über. Später wurde die religiöse Organisation Petrosawodsk aufgelöst. Ausländische religiöse Organisationen existieren jedoch offiziell weiterhin.

Die karelische Staatsanwaltschaft fordert das Gericht auf, den im März 2017 geschlossenen Schenkungsvertrag zu annullieren, um das Gebäude, das vorübergehend der Gemeinde Petrosawodsk gehörte, zu beschlagnahmen. Als Grundlage für ihre Behauptung führt die Staatsanwaltschaft zwei innovative Gründe an: Das Geschäft sei rechtswidrig, weil es zwischen zwei Personen derselben Religion der Zeugen Jehovas abgeschlossen worden sei (?), und das Geschäft sei rechtswidrig, weil die Parteien des Geschäfts Eigentum innerhalb der Religion der Zeugen Jehovas erhalten wollten (?).

Am 6. Februar 2018 nahm der Fall eine neue Wendung: Nachdem sie von der Klage der Staatsanwaltschaft erfahren hatte, legte die norwegische Organisation der Zeugen Jehovas, dieselbe Organisation, die dieses Gebäude 1998 gekauft und 2007 der Gemeinde Petrosawodsk geschenkt hatte, Berufung beim Stadtgericht Petrosawodsk ein. Die norwegischen Zeugen Jehovas erklärten zu Recht, dass, wenn das Gericht den Standpunkt vertritt, dass ein Schenkungsvertrag zwischen zwei religiösen Organisationen derselben Konfession rechtswidrig ist und die Ungültigkeit des Geschäfts zur Folge hat, auch der Schenkungsvertrag von 2007 für ungültig erklärt werden sollte. Und dann muss das Eigentum auf der Grundlage von Artikel 167 des Zivilgesetzbuches der Russischen Föderation an die Norwegische Wachtturm-, Bibel- und Traktatgesellschaft zurückgegeben werden. Die Norweger erinnern daran, dass Artikel 1 des Protokolls Nr. 1 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten den Schutz des Eigentums garantiert: "Jede natürliche oder juristische Person hat das Recht auf Achtung ihres Eigentums. Niemand darf seines Vermögens beraubt werden, es sei denn, dies liegt im öffentlichen Interesse und unter den im Gesetz und in den allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts vorgesehenen Bedingungen." Das Gericht gestattete der Watch Tower, Bible, and Tract Society des Königreichs Norwegen, sich als Drittpartei an dem Fall zu beteiligen und unabhängige Ansprüche in Bezug auf den Gegenstand des Rechtsstreits geltend zu machen.

Somit sind drei Staaten an diesem Prozess beteiligt. Die Anhörung unter Beteiligung des Klägers (der russischen Staatsanwaltschaft), des finnischen Beklagten (Jehovan todistajat -uskonnollinen yhdyskunta) und des norwegischen Dritten (Vakttårnets Bibel- og Traktatselskap) wird am 2. März 2018 um 10:00 Uhr fortgesetzt.