Verbot von juristischen Personen

Öffentliche Erklärung des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland

In Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung extremistischer Aktivitäten gibt die Zentralisierte Religiöse Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" eine öffentliche Erklärung ab, dass sie nichts mit den Anzeichen von Extremismus und Ereignissen zu tun hat, die in den Gerichtsakten über die Übernahme der administrativen Verantwortung sowie über die Anerkennung lokaler religiöser Organisationen der Zeugen Jehovas, die Teil ihrer Struktur sind, als extremistisch aufgeführt sind.

Die religiöse Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" wies die örtlichen religiösen Organisationen innerhalb ihrer Struktur sowie einzelne Gläubige nicht an, Literatur zu verteilen, zu lagern oder anderweitig zu verwenden, nachdem sie in die Föderale Liste extremistischer Materialien aufgenommen worden war.

Das Programm der Gottesdienste der Zeugen Jehovas in Russland beinhaltet nicht das Studium von Informationsmaterial, das gesetzlich verboten ist.

Die religiöse Organisation "Verwaltungszentrum der Zeugen Jehovas in Russland" ist nicht einverstanden mit dem Vorgehen von Personen, die Veröffentlichungen, die in der Föderalen Liste extremistischer Materialien aufgeführt sind, in die liturgischen Gebäude der Zeugen Jehovas bringen. Für jede Tatsache, dass verbotene Literatur gepflanzt wurde, reichen die Gläubigen eine Beschwerde bei den Strafverfolgungsbehörden ein, mit der Bitte, die Täter vor Gericht zu stellen.