Der Fall von Shalev und anderen in Smolensk

Fallbeispiel

Im April 2019 wurden Jehovas Zeugen aus Smolensk – Ruslan Koroljow, Waleri Schalew und Viktor Malkow – ins Gefängnis gesteckt. Am Vortag wurden Durchsuchungen in ihren Wohnungen durchgeführt. Jewgeni Deschko wurde in Dagomys (Region Krasnodar) als vierter Verdächtiger in diesem Strafverfahren festgenommen. Die Gläubigen verbrachten 4 bis 8 Monate im Gefängnis und weitere 3 bis 7 Monate unter Hausarrest. Aufgrund des Stresses und der Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt verschlimmerten sich Viktors Herzprobleme und er starb, ohne den Prozess abzuwarten. Das Strafverfahren nach Teil 1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wurde vom FSB der Russischen Föderation in der Region Smolensk untersucht. Vor dem Industriebezirksgericht von Smolensk forderte der Staatsanwalt die Richterin Marina Masalskaya auf, Shalev und Deshko für 8 Jahre und Koroljow für 9 Jahre ins Gefängnis zu schicken, weil sie über christliche Lehren diskutiert hatten. Im April 2021 befand ein Richter sie für schuldig, verurteilte sie aber zu Freiheitsstrafen zwischen 6 und 6,5 Jahren auf Bewährung. Im August 2021 genehmigte das Berufungsgericht die Bestrafung der Gläubigen. Das Kassationsgericht bestätigte die Entscheidungen der Vorinstanzen.

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    18. Dezember 2016

    Etwa 15 bewaffnete Bereitschaftspolizisten, Ermittler und Polizisten drangen in das Gotteshaus der Zeugen Jehovas in der Puschkin-Straße in Smolensk ein, als dort ein Gottesdienst mit etwa 60 Gläubigen abgehalten wurde. Polizeibeamte gehen gezielt auf die Toilette und tun so, als hätten sie eine Broschüre gefunden, die auf der Liste extremistischer Materialien steht. (Zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits Beweise dafür angesammelt , dass Polizeibeamte und Personen, die mit ihnen zusammenarbeiteten, systematisch verbotene Gegenstände bei Gläubigen unterstellten.)

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    7. Oktober 2018
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    25. April 2019

    Die Wohnungen der Gläubigen in Smolensk werden durchsucht und von den Sicherheitskräften zum Verhör in die Ermittlungsabteilung des FSB gebracht, die sie nie verlassen. Es wird bekannt, dass ein Strafverfahren gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation eingeleitet wurde. Der Fall wird von der Ermittlungsabteilung des russischen FSB in der Region Smolensk untersucht.

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    26. April 2019

    Das Leninskij-Bezirksgericht von Smolensk inhaftiert drei einheimische Gläubige: Ruslan Koroljow (36), Waleri Schalew (41) und Viktor Malkow (60).

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    29. April 2019

    In Dagomys (Region Krasnodar) wurde der 30-jährige Smolensker Jewgeni Deschko, der vierte Verdächtige in diesem Strafverfahren, festgenommen und nach Smolensk gebracht.

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    30. April 2019 Suchen
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    1. Mai 2019

    Ein Gericht in Smolensk schickt Jewgenij Deschko, der verdächtigt wird, sich zur Religion der Zeugen Jehovas bekannt zu haben, für zwei Monate ins Gefängnis.

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    2. Mai 2019
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    14. August 2019

    Ruslan Koroljow wurde aus der Untersuchungshaftanstalt entlassen, wo er fast vier Monate verbracht hatte. Nun steht der Gläubige unter Hausarrest, aber drei weitere Männer und zwei Frauen bleiben in der Untersuchungshaftanstalt Smolensk inhaftiert.

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    19. August 2019
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    20. November 2019

    Das Gericht ändert Deschkos Fixierungsmaßnahme von Haft in Hausarrest bis zum 25. Dezember 2019.

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    21. November 2019

    Der Ermittler Bezrukov täuscht die 81-jährige Alexandra Uljanowa aus einem Sanatorium in einem Vorort von Smolensk und verhört sie 6 Stunden lang beim FSB. Er sagt der Frau, dass er "es herausfinden will" und sicherstellt, dass ihre Freunde und Bekannten unschuldig sind. Nach dem Verhör nimmt er sie mit nach Hause und taucht bald darauf auf, um ihr Haus zu durchsuchen.

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    22. November 2019

    Nach 207 Tagen in der Untersuchungshaftanstalt wurde Jewgeni Deschko unter Hausarrest gestellt. Von den Angeklagten in diesem Fall befinden sich Waleri Schaljow und Viktor Malkow weiterhin in Untersuchungshaft. Am selben Tag durchsuchten Sicherheitskräfte das Haus der Anwohnerin Irina Marusova. Die Frau wurde zur Vernehmung vorgeladen.

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    18. Dezember 2019

    Das Leninski-Bezirksgericht Smolensk verlängert Koroljows Zwangsmaßnahme in Form von Hausarrest bis zum 25. März 2020.

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    20. Dezember 2019

    Denis Nikishov, Richter am Leninski-Bezirksgericht von Smolensk, entlässt Viktor Malkov aus der Untersuchungshaft im Gerichtssaal. Er wurde unter Hausarrest gestellt.

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    21. Dezember 2019

    Es wird beschlossen, Waleri Schaljow aus der Untersuchungshaftanstalt zu entlassen. Nachdem er 240 Tage hinter Gittern verbracht hat, wird er unter Hausarrest stehen.

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    24. Dezember 2019
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    30. Dezember 2019

    Das Bezirksgericht Smolensk verkürzt im Berufungsverfahren die Dauer von Shalevs Hausarrest bis zum 23. März 2020.

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    17. März 2020

    Der Ermittler des FSB-Direktorats für das Gebiet Smolensk, G. P. Bezrukov, beschließt, die Fixierung für vier Gläubige (Jewgeni Deschko, Ruslan Koroljow, Viktor Malkow und Waleri Schalew) zu lockern und ersetzt den Hausarrest durch eine schriftliche Verpflichtung, das Gebiet nicht zu verlassen.

    Er begründet das Urteil damit, dass die Gläubigen positive Eigenschaften von ihrem Arbeits-, Studien- und Wohnort aufwiesen und sich auch bei weiteren Vernehmungen nicht in die Aufklärung des Falles einmischten. Vor diesem Hintergrund kommt er zu dem Schluss, dass die Ermittlungsbehörden keinen Grund zu der Annahme haben, dass der Beschuldigte die weitere Aufklärung des Falles behindern oder sich den Ermittlungen entziehen könnte.

    Der Ermittler G.P. Bezrukov erwähnt jedoch auch, dass Gläubige immer noch beschuldigt werden, ein schweres Verbrechen begangen zu haben. Mit anderen Worten, die Milderung der Maßnahme der Zurückhaltung bedeutet nicht, dass die gegen sie erhobenen Vorwürfe fallen gelassen werden.

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    26. April 2020

    Viktor Malkov ist gestorben. Er hatte ein krankes Herz. Viktors Gesundheitszustand wurde maßgeblich durch die schlechten Haftbedingungen in der Untersuchungshaftanstalt und den Stress im Zusammenhang mit der Strafverfolgung beeinträchtigt.

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    28. April 2020
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    22. März 2021 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    In einer Sitzung des Industriebezirksgerichts von Smolensk beantragt der Staatsanwalt, den 31-jährigen Jewgeni Deschko und den 38-jährigen Ruslan Koroljow für 9 Jahre und den 43-jährigen Waleri Schalew für 8 Jahre ins Gefängnis zu schicken.

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    23. März 2021
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    23. April 2021 Satz erster Instanz

    Die Richterin des Industriebezirksgerichts von Smolensk, Marina Masalskaya, spricht die Gläubigen des Extremismus schuldig und verhängt 6,5 Jahre Haft auf Bewährung gegen Walerij Schalew und Ruslan Koroljow mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und einem 4-jährigen Verbot, Ämter in religiösen Organisationen zu bekleiden; Jewgenij Deschko wurde zu 6 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und einem 3-jährigen Verbot verurteilt, Ämter in religiösen Organisationen zu bekleiden. Viktor Malkov wurde ebenfalls nach Teil 1 von Artikel 282.2 für schuldig befunden, sein Fall wurde aufgrund seines Todes eingestellt.

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    26. April 2021
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    6. Juli 2021 Berufungsgericht

    Das Gericht vertagt die Berufungsentscheidung auf den 31. August. Bei der Überprüfung der Anwesenheit der Teilnehmer zu Beginn des Treffens stellte sich heraus, dass für Vera Malkova, die die Interessen des verstorbenen Ehemanns von Viktor Malkov vor Gericht vertritt, kein Anwalt bestellt worden war.

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    31. August 2021 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Smolensk bestätigt das Urteil der drei Gläubigen. Der 32-jährige Jewgenij Deschko wurde zu 6 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 4 Jahren, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und einem Verbot der Ausübung von Ämtern in religiösen Organisationen für einen Zeitraum von 3 Jahren verurteilt, der 43-jährige Waleri Schalew und der 42-jährige Ruslan Koroljow zu 6,5 Jahren Haft auf Bewährung mit einer Bewährungszeit von 5 Jahren. 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und Verbot der Ausübung von Ämtern in religiösen Organisationen für die Dauer von 4 Jahren.

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    2. September 2021
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    7. Juni 2022 Kassationshof

    Bei einer Sitzung des Zweiten Kassationsgerichts der Allgemeinen Gerichtsbarkeit in Moskau wird die Beschwerde der Gläubigen gegen das Gerichtsurteil behandelt. Sie sind der Meinung, dass die Entscheidung unter Verletzung von nationalem und internationalem Recht getroffen wurde.

    Ruslan Koroljow, Waleri Schalew und der Vertreter des verstorbenen Viktor Malkow betonen, dass die Strafverfolgungsbehörden keinen einzigen Beweis für extremistische Handlungen von Verurteilten festgestellt haben. Als Argumente für die Rechtswidrigkeit des Urteils führen die Gläubigen die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und die Urteile des EGMR zu Jehovas Zeugen an.

    Das Richterkollegium, bestehend aus der Vorsitzenden Richterin Natalia Vlasenko sowie den Richtern Pavel Kolegov und Igor Chaplygin, lässt das Urteil und die Berufungsentscheidung unverändert.