Fall Erschow in Schadrinsk

Fallbeispiel

Im Juli 2021 eröffnete das Ermittlungskomitee ein Strafverfahren gegen Alexander Lubin wegen zweier Teile eines extremistischen Artikels, und auch Ilja Erschow wurde sein Angeklagter. Einige Tage später durchsuchten Polizeibeamte die Wohnungen von Zeugen Jehovas in Kurgan und Shadrinsk. Erschow wurde für 2 Tage in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht. Im Februar 2023 stellte der Ermittler die Strafverfolgung wegen der Organisation der Aktivitäten einer extremistischen Organisation und anderer Materialien gegen Ilja in einem separaten Verfahren ein.

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    14. Juli 2021 Suchen Verhör Vorübergehende Hafteinrichtung

    Örtliche Zeugen Jehovas werden in Kurgan und der etwa 150 km entfernten Stadt Schadrinsk durchsucht. Unter den Festgenommenen und Verhören befindet sich auch Ilja Erschow.

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    15. Juli 2021 Suchen
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    16. Juli 2021 Vorübergehende Hafteinrichtung

    Der Ermittler Astapov entlässt Erschow aus der Haft, da es keine Gründe für seine weitere Inhaftierung gibt.

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    17. März 2023 Fall eingeleitet Art. 282 Abs. 2

    Die Strafverfolgung von Ilja Erschow gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation wird eingestellt. Gleichzeitig werden die Materialien nach Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation aus dem Fall Alexander Lubin in ein separates Verfahren gegen ihn ausgegliedert.