Fall Schpakowskij in Pskow

Fallbeispiel

Seit Anfang 2018 steht der 60-jährige Gennadi Schpakowski unter Beobachtung. Im Sommer desselben Jahres eröffnete die Ermittlungsabteilung des FSB-Direktorats für das Gebiet Pskow ein Strafverfahren gegen einen friedlichen Gläubigen. Im Juni führte der FSB in Pskow mit Unterstützung der bewaffneten Nationalgarde eine Reihe von Durchsuchungen bei lokalen Gläubigen durch, darunter auch Gennady. Ihm wurde vorgeworfen, extremistische Aktivitäten organisiert und finanziert zu haben. Nach 2 Jahren Ermittlungen und Prozessen verurteilte die Richterin des Stadtgerichts Pskow, Galina Belik, Shpakovsky zu 6,5 Jahren Gefängnis, obwohl es in dem Fall keine Opfer gab. Einer der Zeugen der Anklage wandte sich an den Richter mit der Bitte: “Bitte bestrafen Sie ihn nicht hart, denn er hat sich nichts zuschulden kommen lassen!” Am 3. August 2020 ersetzte das Berufungsgericht die Freiheitsstrafe durch eine Bewährungsstrafe.

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    31. Mai 2018

    Der russische FSB in der Region Pskow leitet ein Strafverfahren gegen Gennadi Schpakowski und Unbekannte ein. Zuvor hatten die Sicherheitskräfte Gennady mehrere Monate lang verfolgt und "Beweise" gesammelt.

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    3. Juni 2018

    Massenrazzia bewaffneter Soldaten der Russischen Garde gegen Gläubige in Pskow. Unter den Inhaftierten befindet sich auch Gennadi Schpakowski. Das Gericht wählt ihn aus, um ihn zu zwingen, nicht zu gehen.

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    4. Juli 2018 Suchen
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    19. März 2019

    Gennadiy wurde beschuldigt, die Aktivitäten einer verbotenen Gemeinschaft organisiert zu haben. Nach ca. 4 Monaten sind die Gebühren geklärt.

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    21. August 2019

    Gegen Shpakovsky wurde ein weiteres Strafverfahren wegen der Finanzierung einer extremistischen Organisation eingeleitet. Angeblich sammelte Schpakowski Spenden für die Bedürfnisse der liquidierten Organisation. Am selben Tag wird das neue Geschäft mit dem alten zusammengeführt.

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    5. November 2019

    Die erste Gerichtsverhandlung fand im Stadtgericht Pskow statt. Den Vorsitz führt Richterin Galina Belik.

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    14. November 2019

    An der Anhörung nahmen rund 40 Zuhörer teil, darunter auch Medienvertreter. Der Saal fasste jedoch nur die Hälfte der Anwesenden.

    Gennadi Schpakowskij sagte, dass er am Ende des Prozesses aussagen werde, um alle Nuancen der Anklage auf einmal zu kommentieren.

    Die nächste Anhörung ist für den 18. November 2019 angesetzt.

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    18. November 2019

    Zeugen der Anklage erscheinen nicht zur Vernehmung. Die Anklage beginnt mit der Präsentation der in 7 Bänden dargelegten Beweise.

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    23. Dezember 2019

    Das Gericht vernimmt den Zeugen der Anklage. Die Zeugin, eine Frau, appelliert an den Richter mit der Bitte: "Bitte bestrafen Sie ihn nicht hart, denn er hat sich nichts zuschulden kommen lassen!"

    Die Teilnehmer der Anhörungen werden mit Video- und Audiomaterial vertraut gemacht. Aufgrund der schlechten Qualität der Aufnahme unterbricht der Richter die Wiedergabe und besteht darauf, Aufnahmen von besserer Qualität oder Beweise vorzulegen, die direkt auf das Corpus delicti hinweisen.

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    22. Januar 2020

    Die Staatsanwaltschaft legt weiterhin schriftliche, Audio- und Videobeweise vor. Besonderes Augenmerk legt das Gericht auf Aufnahmen von Schpakowskis Gebeten sowie auf Screenshots von persönlichen Briefen und Dokumenten von seinem Computer-Desktop.

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    23. Januar 2020

    Erneutes Verhör des Zeugen der Anklage, Ivan Kalyt, des FSB-Offiziers, der die Durchsuchung direkt durchführte.

    Die nächsten Anhörungen sind für den 29. Januar, den 13. und den 18. Februar angesetzt.

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    10. Februar 2020

    Die Anhörungen wurden wegen Abwesenheit von Zeugen der Anklage verschoben.

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    13. Februar 2020

    Der Anwalt und dann die Staatsanwältin und Richterin Galina Belik verhören Gennadij Schpakowskij. Der Staatsanwalt stellt Fragen über die LRO von Pskow, interessiert sich für Schpakowskis Haltung gegenüber Vertretern anderer Religionen.

    Die Fragen des Richters drehen sich um die Aktivitäten der LRO Pskow sowie um die Literatur, die auf der Liste der extremistischen Materialien und Bluttransfusionen steht. Der Richter fragt sich, warum Schlpakowski Exemplare der Bibel in der Neue-Welt-Übersetzung aufbewahrt hat, anstatt sie zu vernichten. Darauf antwortet der Gläubige, dass seine Hand sich nicht erhoben hat, um das Wort Gottes zu zerstören.

    Die Fragen von Richter Belik an Shpakovsky zeigen, dass sie von Vorurteilen beeinflusst ist. An den Angeklagten gewandt, sagt der Richter, wie er sein Handeln versteht: "Sie sagen: (...)" Sie werden Zeitungen aus Brooklyn schicken, ich werde alle versammeln, und wir werden die Bibel wieder so lernen, wie sie es wollen. Nicht so, wie der Staat, der sich Russische Föderation nennt, will, sondern wie der Staat, der sich die Vereinigten Staaten von Amerika nennt, will" (Tatsächlich genießt der Gläubige nur das unveräußerliche Recht auf Religionsfreiheit, das jedem durch die Verfassung der Russischen Föderation garantiert wird.)

    Das nächste Treffen ist für den 18.02.2020 um 10:30 Uhr angesetzt.

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    18. Februar 2020

    Die Verteidigung fügt dem Fall eine Reihe von Dokumenten bei, die den Unterschied zwischen den Aktivitäten der LRO und religiösen Gruppen erklären.

    Die Anklage legt Tonaufnahmen von Treffen von Gläubigen vor, bei denen Auszüge aus der Bibel als Beweis für Schpakowskis Schuld vorgelesen werden. Das Gericht vergleicht die verschiedenen Übersetzungen und kommt zu dem Schluss, dass die Bibel in der Neue-Welt-Übersetzung verwendet wurde, die damals angeblich verboten war. Entgegen der Entscheidung der Behörden über die Unzulässigkeit des Verbots heiliger Bücher wurden die Heiligen Schriften in der Neuen-Welt-Übersetzung zwar in das Register der verbotenen Materialien aufgenommen, aber erst viel später - am 5. Juli 2018. Damit, so der Anwalt A. Tschemirow, habe Schpakowski keine Verletzung, geschweige denn ein Verbrechen begangen.

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    12. März 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Sitzung dauert nur 6 Minuten. Der Richter informiert über den Antrag der Staatsanwaltschaft, die Anhörung im Zusammenhang mit der Vorladung eines Spezialisten der Moskauer Staatlichen Linguistischen Universität zu verschieben. Gleichzeitig nennt der Richter den Namen des Sachverständigen nicht.

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    28. Mai 2020

    Gennadiy Shpakovskiy stellt bei der Staatsanwaltschaft und dem Gericht einen Antrag, die Anklage gegen ihn auf der Grundlage der Entscheidungen der UN-Arbeitsgruppe gegen 18 Zeugen Jehovas, die wegen ihres Glaubens verfolgt wurden, fallen zu lassen.

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    1. Juni 2020

    Im Stadtgericht von Pskow findet eine Anhörung statt, zu der aufgrund der epidemiologischen Situation keine Zuhörer zugelassen sind. Ausnahmsweise gestattet das Gericht der Tochter des Angeklagten, bei der Verhandlung anwesend zu sein.

    Richterin Galina Belik sieht in der Entscheidung der UN-Arbeitsgruppe keinen ausreichenden Grund, das Strafverfahren einzustellen, sondern legt den Antrag des Angeklagten zu den Akten.

    Der Staatsanwalt schließt die Beweisaufnahme ab. Das Gericht nimmt die Schriftsätze der Parteien an. Der Staatsanwalt sieht Gennadiys Schuld als erwiesen an und fordert das Gericht auf, eine Haftstrafe von 7,5 Jahren in einer Kolonie des allgemeinen Regimes zu verhängen.

    Der Angeklagte hat das letzte Wort. Er gesteht seine Schuld nicht ein und ist mit den Vorwürfen nicht einverstanden.

    Das Gericht zieht sich zur Urteilsverkündung in den Beratungsraum zurück.

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    3. Juni 2020
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    9. Juni 2020 Satz erster Instanz

    Richterin Galina Belik verurteilt Shpakovsky zu 6,5 Jahren Haft in einer Strafkolonie und ignoriert dabei die Tatsache, dass es im Fall des Gläubigen keine wirklichen Verbrechen und keine Opfer gibt. Gegen die Entscheidung wird Berufung eingelegt.

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    30. Juli 2020 Berufungsgericht

    Vor dem Bezirksgericht Pskow findet eine Berufungsverhandlung statt. Der Angeklagte spricht per Videokonferenz aus der Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in Pskow. Das Gericht gibt bekannt, dass das Berufungsurteil am 3. August 2020 um 10:00 Uhr verkündet wird.

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    3. August 2020 Berufungsgericht

    Das Bezirksgericht Pskow ersetzt die Haftstrafe von Gennadi Schpakowski durch eine Bewährungsstrafe von 6,5 Jahren. Am selben Tag wird der Gläubige aus der Untersuchungshaft entlassen, aber die ungerechte Verurteilung gilt als rechtskräftig. Sie kann angefochten werden.