Der Fall Maljanow und andere in Nischni Nowgorod

Fallbeispiel

Im Juli 2019 wurden Massendurchsuchungen in den Wohnungen von Zeugen Jehovas in Nischni Nowgorod durchgeführt. Danach wurden mehrere Gläubige zu Angeklagten in Strafverfahren unter einem Artikel wegen Extremismus. Eine davon wurde gegen Sergej Konschin, Sergej Maljanow und seine Tochter Swetlana eingereicht. Die Gläubigen verbrachten 24 Stunden in einer provisorischen Haftanstalt. Schon vor diesen Ereignissen hörten die Beamten Maljanows Telefongespräche ab. Später tauchte ein weiterer Angeklagter in dem Fall auf - Roman Zhivolupov. Die Gläubigen wurden auf die Rosfin-Überwachungsliste gesetzt und mussten ein Anerkennungsabkommen unterzeichnen. Im Februar 2022 ging der Fall vor Gericht. Die Anklage basiert auf einer Videoaufzeichnung eines Ereignisses. Die Untersuchung ging davon aus, dass die Partei die Tätigkeit einer liquidierten religiösen Organisation fortsetzte. Im April 2023 wurden diese Einwohner von Nischni Nowgorod zu Geldstrafen zwischen 450.000 und 700.000 Rubel verurteilt. Später bestätigte das Berufungsgericht den Schuldspruch und verschärfte den zusätzlichen Teil der Strafe – für 2 Jahre und 11 Monate keine leitenden Positionen in religiösen und öffentlichen Organisationen zu bekleiden.

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    2018–2019

    Die Ordnungshüter hören die Telefongespräche von Sergej Maljanow ab, entfernen Informationen über ihn aus den technischen Kommunikationskanälen und überwachen den Gläubigen.

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    31. August 2018

    Der Richter des Bezirksgerichts Nischni Nowgorod, Oleg Kolesnikow, beschließt, operative Durchsuchungsmaßnahmen durchzuführen, "um die kriminellen Aktivitäten von Oleg Konschin zu dokumentieren". Dazu gehören das Abhören von Telefongesprächen anhand von Audioaufzeichnungen und das "Entfernen von Informationen aus technischen Kommunikationskanälen".

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    Februar 2019

    Sergej Maljanow bemerkt, dass er verfolgt wird. Seine Telefonate werden aufgezeichnet.

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    4. Juni 2019

    Oleg Makerow, leitender Ermittler des russischen Innenministeriums für die Region Nischni Nowgorod, leitet Strafverfahren gegen nicht identifizierte Personen ein, "in deren Tat Anzeichen eines Verbrechens nach Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation zu sehen sind". Die Evidenzbasis wird von Mitarbeitern des Wirtschaftszentrums der Hauptdirektion des Innenministeriums der Russischen Föderation in der Region Nischni Nowgorod gesammelt.

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    16.07.2019-17.07.2019 Suchen

    Polizisten und FSB-Beamte führen mit Unterstützung von SOBR Massendurchsuchungen in 31 Familien von Gläubigen aus Nischni Nowgorod durch.

    Vladimir Manushakyan, Oleg Konshin, Sergey und Svetlana Malyanov werden zu Angeklagten in einem Strafverfahren. Sie werden festgenommen und in einer vorübergehenden Hafteinrichtung untergebracht.

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    18. Juli 2019

    Manushakyan, Malyanov und Konshin sind von bestimmten Aktionen ausgeschlossen.

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    05.12.2019, 10.12.2019

    Der Ermittler inspiziert die Materialien, die während des ORM in Maljanows Wohnung erhalten wurden. Abgehört wird ein Mitschnitt von Maljanows Telefongesprächen, der einige Monate zuvor aufgenommen wurde.

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    15. Juni 2020

    Der Ermittler lädt Oleg Konschin zur Befragung als Zeugen im Fall Sergej Werchoturow vor. Er lehnt Konschins Antrag auf Einstellung des Strafverfahrens auf der Grundlage der Stellungnahme Nr. 10/2020 der UN-Arbeitsgruppe ab und wählt eine Maßnahme der Zurückhaltung für den Gläubigen in Form einer schriftlichen Verpflichtung, nicht zu gehen.

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    9. Juli 2020 Fall eingeleitet

    Der Ermittler eröffnet ein Strafverfahren gegen Roman Zhivolupov gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation.

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    17. Juli 2020 Anerkennungsvereinbarung

    Roman Zhivolupov wird mit einer schriftlichen Verpflichtung beschuldigt, den Ort nicht zu verlassen.

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    25. August 2021 Anerkennungsvereinbarung

    Der Ermittler verfolgt Svetlana Malyanova als Angeklagte gemäß Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches. Dem Gläubigen wird eine schriftliche Verpflichtung gegeben, den Ort nicht zu verlassen.

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    26. August 2021

    Oleg Konshin wird vorgeworfen, gegen Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation verstoßen zu haben.

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    30. August 2021 Anerkennungsvereinbarung

    Der Ermittler verfolgt Sergej Maljanow als Angeklagten gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation und verpflichtet sich schriftlich, den Ort nicht zu verlassen.

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    11. November 2021

    Das Verfahren gegen Manushakyan ist in ein separates Verfahren unterteilt.

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    22. November 2021

    Die Anklageschrift wird überarbeitet. Sergej Maljanow wird nach einem anderen Teil des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation - 1.1 (Beteiligung) - verfolgt. Oleg Konschin, Roman Zhivolupov und Svetlana Malyanova werden weiterhin beschuldigt, an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation teilgenommen zu haben (Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation).

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    26. November 2021

    Teil 1.1 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung) ist von der Anklage gegen Sergej Maljanow ausgenommen.

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    1. Februar 2022

    Der Fall Maljanow und anderer Gläubiger wird dem Leninski-Bezirksgericht in Nischni Nowgorod vorgelegt. Er wird von Richter Sergej Gluschkow geprüft.

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    3. März 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Gerichtsverhandlung findet statt.

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    15. November 2022 Anerkennungsvereinbarung

    Roman Zhivolupov wird als Angeklagter unter Verletzung von Artikel 282.2 Teil 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation strafrechtlich verfolgt. Ihm wird eine Maßnahme der Zurückhaltung in Form einer schriftlichen Verpflichtung auferlegt, das Land nicht zu verlassen.

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    13. Februar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    15 Zuhörer dürfen in den Gerichtssaal.

    Bei der Sitzung werden materielle Beweise geprüft, insbesondere eine Videoaufzeichnung des Konzertprogramms. Sergej Maljanow erklärt, dass es sich bei dieser Veranstaltung nicht um einen Gottesdienst handelte: Musik ertönt, Kinder treten auf der Bühne auf, erzählen Märchen, einige Teilnehmer singen russische Volkslieder, tanzen irische Tänze, essen einen Imbiss und machen von Zeit zu Zeit Fotos. Oleg Konshin merkt an: "Auf der Party wird nicht zum Extremismus und zum Sturz des Staatssystems aufgerufen, alles geschieht im Geiste der Güte und Liebe, den Kindern wird große Aufmerksamkeit geschenkt, damit sie Spaß haben und sich wohlfühlen."

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    27. Februar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Anhörung schauen sie sich weiterhin das Video des Konzerts an. Die Aufmerksamkeit des Staatsanwalts wird durch die Aufschrift "Wir sind alle Schwestern, wir sind alle Brüder, wir sind eine große Familie" auf der Leinwand während der Veranstaltung erregt. "Das kann man sich von jedem wünschen", kommentiert Sergej Maljanow. "Und auf dem Bildschirmschoner gab es wunderschöne Landschaften mit einem Wasserfall und Berggipfeln, die jedes Haus schmücken würden."

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    13. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    20 Zuhörer dürfen an der Versammlung teilnehmen. Sergej Maljanow und Oleg Konschin werden verhört. Der Staatsanwalt fragt sie nach der Struktur des Verwaltungszentrums der Zeugen Jehovas in Russland (das 2017 vom Gericht aufgelöst wurde). Den Staatsanwalt interessiert auch, ob Werchoturow und Manuschakyan Sergej bekannt sind. Als nächstes verlasen die Angeklagten ihre schriftlichen Notizen.

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    20. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Svetlana Malyanova und Roman Zhivolupov machen sich schriftliche Notizen.

    Svetlana bittet darum, der Akte Dokumente über chronische Krankheiten beizufügen sowie die Tatsache, dass sie sich um einen älteren Menschen kümmert und Leistungen bezieht.

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    27. März 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Besprechung werden die Inhalte des 2., 7., 9. und 10. Bandes der Fallakten verlesen und ein Fragment der Videoaufzeichnung angesehen.

    Ein Teil des Treffens - die Bekanntgabe von Aufzeichnungen von Telefongesprächen von Sergej Maljanow - findet hinter verschlossenen Türen statt. Die Zuhörer werden gebeten, den Saal zu verlassen.

    Oleg Konshin bittet darum, die 57. Seite des 10. Bandes ausführlich zu lesen. Er enthält Aussagen darüber, wie man das Böse mit dem Guten überwindet und wie gute Manieren unter schwierigen Umständen gute Früchte tragen.

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    10. April 2023 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Der Staatsanwalt fordert Haftstrafen für Gläubige: Sergej Maljanow - 6 Jahre; Svetlana Malyanova ist 4 Jahre alt; Roman Zhivolupov — 3 Jahre und 10 Monate; Oleg Konshin ist 3 Jahre und 8 Monate alt.

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    21. April 2023 Schlussbemerkung Im Gerichtssaal

    Die Angeklagten sprechen das letzte Wort. Während der Aufführung von Oleg und Sergej unterbricht der Richter sie. Die Urteilsverkündung ist für den 26. April geplant.

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    25. April 2023 Schlussbemerkung Satz erster Instanz

    Schiedsrichter: Sergey Glushkov. Leninski-Bezirksgericht Nischni Nowgorod (Nischni Nowgorod, Kosmonauten-Komarow-Straße, 10a, Saal Nr. 4).

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    26. April 2023
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    3. August 2023 Bußgeld Berufungsgericht Strafverfolgung mehrerer Familienmitglieder Art. 282 Abs. 2 Abs. 1 Art. 282 Abs. 2