Fall Polevodov und andere in Chabarowsk

Fallbeispiel

Gegen die Zivilisten von Chabarowsk, Nikolai Polewodow, Stanislaw Kim, die Ehepartner Vitaliy und Tatyana Zhuk, Swetlana Sedowa und Maya Karpuschkina wurde ermittelt, nachdem ein Zug der Bereitschaftspolizei im November 2018 in eine befreundete Party in einem Café eingebrochen war. Drei Männer wurden in eine Untersuchungshaftanstalt gebracht und später unter Hausarrest gestellt. Daraufhin klagte das Untersuchungskomitee sechs Zeugen Jehovas an: Männer, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert zu haben, und Frauen, sich daran beteiligt zu haben. Der einzige Grund ist, an Jehova Gott zu glauben und mit Freunden über die Bibel zu sprechen. 14 Monate Gerichtsverhandlungen und 20 Sitzungen des Gerichts erster Instanz offenbarten die Unbegründetheit der Anklage, und der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft zurückgegeben. Im Dezember 2021 ging es erneut vor Gericht.

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    10. November 2018

    Gegen 6 Einwohner von Chabarowsk wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

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    12. November 2018

    Nikolay Polevodov, Stanislaw Kim und Vitaliy Zhuk wurden in die Untersuchungshaftanstalt gebracht.

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    13. November 2018
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    29. Januar 2019

    Stanislaw Kim ist der letzte, der die Untersuchungshaftanstalt verlässt, und nun sind alle Angeklagten in diesem Fall mit milderen Fixierungsmaßnahmen frei.

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    18. Juli 2019

    Der Fall wird dem Industriebezirksgericht Chabarowsk zur Prüfung in der Sache vorgelegt.

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    8. August 2019

    Der Fall wird von der Richterin Wera Alexandrowna Pismennaja geprüft. Eine erste Anhörung ist im Gange.

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    30. August 2019

    Eine erste Anhörung ist im Gange.

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    9. September 2019

    Die Anhörungen in der Sache beginnen. Aufgrund der Abwesenheit eines der Verteidiger finden die nächsten Gerichtsverhandlungen am 28. Oktober (14:30 Uhr), 5. November (14:30 Uhr) und 13. November (14:30 Uhr) statt. Es wird erwartet, dass der Staatsanwalt am 28. Oktober die Anklage verkündet und dem Gericht seine Beweise vorlegt.

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    28. Oktober 2019

    Eine vorläufige Anhörung der Strafsache findet vor dem Industriebezirksgericht von Chabarowsk statt. Das Gericht lehnt Stanislav Kims Antrag auf Verlängerung der Gehzeit ab. Der Staatsanwalt verliest die Anklageschrift. Alle sechs Angeklagten sind mit den Vorwürfen nicht einverstanden.

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    5. November 2019

    Das Gericht vernimmt Zeugen. Nach der Aussage der Zeugin Dmitrijewa fand im Café "Alice" eine Party statt, die 10 Minuten nach Beginn von den Ordnungskräften unterbrochen wurde. Bei dem freundschaftlichen Treffen wurden keine Videos gezeigt und es gab keine Literatur. Die Zeugin Samokhina teilt dem Gericht mit, dass es sich bei der Feier nicht um eine Anbetungsveranstaltung gehandelt habe und bestätigt die Aussage der Zeugin Dmitrieva. Der Staatsanwalt beantragt die Wahl eines Anerkenntnisses, um Nikolai Polevodow vorbeugend nicht zu verlassen. Das Gericht gibt diesem Antrag statt.

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    7. November 2019
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    5. Dezember 2019

    Das Gericht befragt weiterhin Zeugen der Anklage. O. I. Negrulina, die Kassiererin des Alice-Cafés, teilt dem Gericht mit, dass sie nicht gewusst habe, dass sich Jehovas Zeugen in dem Café versammelt hätten. R. F. Kilimacher versucht, sich auf Artikel 51 der Verfassung der Russischen Föderation zu berufen, aber das Gericht erlaubt ihr das nicht. Der Zeuge berichtet, dass das Treffen im Café nicht religiös gewesen sei. Sie erklärt, dass die Aussage, die sie zuvor gemacht hatte, unter psychologischem Druck gemacht wurde. Der Zeuge Kilimacher gibt auf Fragen des Angeklagten Kim Erklärungen zu Glaubensbekenntnissen. Der Richter fragt sich, ob bei Gottes bevorstehendem Gericht nur Jehovas Zeugen gerettet werden. Sie ist beeindruckt von der Antwort des Zeugen, dass nur Gott entscheidet und er nicht will, dass jemand stirbt. D. Sugak wird verhört. Er führte einen asozialen Lebensstil und ist seit 2016 kein Zeuge Jehovas mehr. Er gibt alle Zeugenaussagen, die sich auf eine spätere Periode beziehen, nur auf der Grundlage seiner Vermutungen. Sugak glaubt, dass Jehovas Zeugen nie aufhören werden zu predigen, und in vielen Ländern tun sie dies ohne gesetzliche Registrierung.

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    18. Dezember 2019
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    20. Dezember 2019

    Die Sitzung wird vertagt.

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    17. Januar 2020

    Gehör.

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    18. Januar 2020

    Vitaliy Zhuk wurde aus dem Hausarrest entlassen.

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    2020-01-28, 2020-02-04, 2020-02-13, 2020-02-18

    Während der Gerichtsverhandlungen wird die Befragung der Zeugen der Anklage fortgesetzt. Ihre Zeugenaussagen deuten darauf hin, dass am 10. November 2018 eine Kinderparty im Café Alice stattfand und keine religiöse Versammlung. Polevodov und Kim hielten keine Reden, verteilten keine Literatur und riefen nicht zu illegalen Handlungen auf. Lieder wurden mit der Gitarre gespielt, Kinder trugen Gedichte vor, spielten Szenen nach. Der Eintritt in die Halle war frei. Zeugen Jehovas erklären, dass die Verteilung von Pappmedaillons in Form von Schafen mit den Namen biblischer Figuren bei der Zusammenkunft nicht dazu diente, die Gäste zu identifizieren, sondern Teil eines Unterhaltungsprogramms war.

    Die Verhörten erklären, dass die Lehren der Zeugen Jehovas dazu ermutigen, Autoritäten zu achten, sich um die Familie zu kümmern, Gewalt zu vermeiden und sich um ihre Gesundheit zu kümmern.

    Richterin Vera Pismennaya hält die Aussage von zwei minderjährigen Teilnehmern des Treffens im Café für unzulässig, da der Lehrer bei der Vernehmung nicht anwesend war.

    Der Richter kommt dem Antrag der Staatsanwaltschaft nach, einen Sachverständigen vor Gericht zu laden.

    Der Staatsanwalt beginnt mit der Bekanntgabe des Materials des Strafverfahrens.

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    7. April 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Treffen wurde vertagt.

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    14. Mai 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Sitzung wurde auf den 26. Mai 2020 verschoben.

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    23. Juni 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei der Gerichtsverhandlung sind nur Anwälte anwesend. Der Richter lehnt die Anträge der Angeklagten ab, die Anhörungen aufgrund der Selbstisolation in Chabarowsk zu verschieben, und unterstützt den Antrag der Staatsanwaltschaft, das Erscheinen aller Angeklagten zwangsweise zu gewährleisten.

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    30. Juni 2020

    Die Gerichtsverhandlung findet in einem kleinen Büro statt, in dem es unmöglich ist, den empfohlenen Abstand von 1,5 Metern einzuhalten.

    Der Richter gab drei Anträgen statt: der Anwältin Swetlana Sedowa, sich aus dem Fall zurückzuziehen, Stanislaw Kim, die Dienste eines der Anwälte abzulehnen, und Witali Zhuk, die Anhörung aufgrund seines Gesundheitszustands zu verschieben.

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    13. Juli 2020

    Der Richter gibt den Anträgen statt, sich aus dem Fall von zwei weiteren Anwälten zurückzuziehen, die die Interessen von Stanislaw Kim und Vitaliy Zhuk vertreten. Ihnen werden Pflichtverteidiger zugeteilt.

    Der wiederholte Antrag von Vitaliy Zhuk, die Anhörung aufgrund seines Gesundheitszustands zu verschieben, wird geprüft. Richterin Vera Pismennaya erklärt ihre Unzufriedenheit über die Verzögerung des Prozesses und schickt einen Antrag an das Krankenhaus, in dem Zhuk behandelt wird. Dennoch unterstützt sie Zhuks Petition und setzt die nächste Anhörung für den 3. August 2020 an.

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    3. August 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Richterin des Industriebezirksgerichts von Chabarowsk, Vera Pismennaja, gibt das Strafverfahren gegen Kim, Polevodov, die Ehefrauen Zhuk, Sedowa und die 71-jährige Karpuschkina an die Staatsanwaltschaft zurück. Grund dafür waren die durch die Konsequenz begangenen Verstöße, die gerichtlich nicht beseitigt werden können. Zum Beispiel beschuldigt die Untersuchung unbegründet Gläubige, die Aktivitäten einer verbotenen Organisation organisiert zu haben, während sie nicht benennen kann, wer, wo, wann und wie diese Aktivitäten koordiniert und koordiniert hat; von wem, wann, wo und welche Art von Literatur verbreitet wurde; wer, wo, wann und in welcher Form die Mitglieder der Organisation anzog und wie ihre Funktionen verteilte; Es wird nicht spezifiziert, was genau in der Organisation von Meetings und vielem mehr zum Ausdruck kommt.

    Bemerkenswert ist, dass das Strafverfahren im Juli 2019 vor Gericht ging. Das Gericht befragte alle Zeugen nach Treu und Glauben, aber der Kern der Anklage wurde nie geklärt. (Alle 162 Fälle gegen Zeugen Jehovas, die seit August 2020 in 57 Regionen Russlands von Gerichten geprüft werden oder bereits geprüft wurden, sind von einer solchen Unsicherheit geprägt.)

    Der Staatsanwalt wird gegen die Entscheidung des Gerichts, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben, Berufung einlegen.

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    29. September 2020

    Das Bezirksgericht Chabarowsk prüft die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Industriebezirksgerichts Chabarowsk vom 08.03.2020, das Strafverfahren gegen 6 Gläubige wieder aufzunehmen: Nikolai Polevodov, Stanislaw Kim, Vitaly Zhuk, Tatyana Zhuk, Swetlana Sedowa, Maya Karpuschkina.

    Die Gläubigen und ihre Anwälte bitten darum, die Entscheidung des Bezirksgerichts aufrechtzuerhalten.

    Stanislav Kim erklärt dem Richter, dass Gespräche mit anderen über Gott keine Beteiligung an irgendwelchen juristischen Personen erfordern und schon lange vor ihrem Erscheinen existierten.

    Nikolai Polevodow erinnert das Gericht daran, dass die Russische Föderation Teil der Weltgemeinschaft ist und sich verpflichtet hat, die Rechte und Freiheiten der Bürger auf Religion nicht zu verletzen.

    Der Richter bittet um Stellungnahme zum Stand der Ermittlungen, wonach die Gläubigen von dem Verbot juristischer Personen, religiöser Organisationen der Zeugen Jehovas, gewusst hätten.

    "Ich habe nie einer juristischen Person angehört. Ich glaube einfach, was in der Bibel steht. Ich weiß, dass Gottes Name Jehova ist. Ich bete zu ihm, das sind meine Überzeugungen. Ich habe sie schon mein halbes Leben lang, und sie hängen in keiner Weise davon ab, welche Entscheidungen das Gericht trifft. Und das ist in Artikel 28 der Verfassung Russlands verankert", antwortet Nikolai Polewodow.

    Die mündliche Verhandlung wurde auf den 12.10.2020 vertagt. Debatten und Reden der Angeklagten mit dem letzten Wort sind geplant. Am selben Tag kann der Richter über die Entscheidung entscheiden.

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    12. Oktober 2020 Berufungsgericht

    Die Berufungsverhandlung wird vor dem Bezirksgericht Chabarowsk fortgesetzt. Richterin Irina Koroleva bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz, das Strafverfahren an die Staatsanwaltschaft zurückzugeben.

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    15. Dezember 2021

    Das Verfahren gegen Nikolai Polewodow und fünf weitere Gläubige wird erneut dem Arbeitsgericht Chabarowsk vorgelegt. Es wird von Richter Roman Chiskovsky geprüft.

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    21. März 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Vor dem Industriebezirksgericht Chabarowsk beginnt eine Wiederaufnahme des Prozesses.

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    29. April 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Gerichtsverhandlung findet ohne Zuhörer statt.

    Nikolay Polevodov stellte einen Antrag auf Online-Übertragung des Prozesses, der Richter lehnte dies ab.

    Aufgrund der Abwesenheit von Zeugen der Anklage schlägt die Staatsanwaltschaft vor, die Reihenfolge der Anhörungen zu ändern. Der Prozess beginnt mit der Prüfung schriftlicher Beweise.

    Es werden Transkripte von operativen Suchaktivitäten verlesen, bei denen Gespräche von Gläubigen untereinander aufgezeichnet werden. Eine der Anwältinnen, die Jehovas Zeugen vorher nicht kannte, sagt, sie sei angenehm überrascht gewesen von der respektvollen Kommunikation zwischen den Menschen und dem Fehlen obszöner Sprache auf der Audioaufnahme.

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    17. Mai 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verliest weiterhin schriftliche Beweise. Sie liest Auszüge aus Memoranden vor - die Ergebnisse von Beobachtungen von FSB-Analysten.

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    30. Juni 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt verlangt die Herausgabe der eidesstattlichen Erklärung eines der Zeugen, weil er ihn nicht finden kann. Die Verteidigung erhebt Einspruch und argumentiert, dass die Staatsanwaltschaft nicht alles getan habe, um das Erscheinen dieses Zeugen zu gewährleisten, und dass seine Aussage für die Verteidigung wichtig sei. Der Richter lehnt den Antrag der Staatsanwaltschaft ab.

    Der Staatsanwalt verliest weiterhin die Verfahrensunterlagen.

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    25. Juli 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt legt dem Gericht eine Bescheinigung vor, aus der hervorgeht, dass der vorstehend genannte Zeuge aus gesundheitlichen Gründen nicht vor Gericht erscheinen kann, und beantragt die Verlesung seiner eidesstattlichen Erklärung. Anwälte und Angeklagte widersprechen und erklären, dass sich der Gesundheitszustand des Zeugen im Laufe der Zeit verbessern könnte und er in der Lage sein wird, vor Gericht zu sprechen. Der Richter lehnt den Antrag der Staatsanwaltschaft erneut ab.

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    27. September 2022 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Staatsanwalt liest die Akten weiterhin selektiv vor. Nach der Bekanntgabe der Merkmale und Passdaten der Angeklagten macht Tatjana Zhuk das Gericht darauf aufmerksam, dass in der Beschreibung der Polizei weder ihre Adresse noch ihre Initialen angegeben sind.

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    18. Januar 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht prüft eine Videoaufzeichnung einer religiösen Versammlung. Die Aufzeichnung wird nicht kommentiert, eine solche Gelegenheit wird den Beklagten am Ende der Besichtigung gegeben.

    Neben den Angeklagten und ihren Anwälten darf nur ein Zuhörer in den Gerichtssaal.

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    29. März — 5. April 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht schaut sich weiterhin Videos aus der Akte an

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    31. Mai 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter gibt dem Antrag von Nikolay Polevodov statt, eine Tonaufnahme des Prozesses anzufertigen.

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    Juni — August 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Bei den Zusammenkünften werden Videoaufzeichnungen von Gottesdiensten gesichtet.

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    9. Juni 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Tatiana Zhuk stellte einen Antrag auf Tonaufnahme, dem der Richter stattgab.

    Das Gericht prüft Videoaufzeichnungen von Gottesdienstveranstaltungen, die zu den materiellen Beweismitteln gehören.

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    27. September 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Es werden materielle Beweise berücksichtigt, darunter das Buch des Religionsgelehrten Sergej Iwanenko "Über Menschen, die sich nie von der Bibel trennen".

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    11. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Prüfung der materiellen Beweise ist noch nicht abgeschlossen. Der Richter liest Paragraphen aus dem Buch des Religionsgelehrten Iwanenko vor, in dem es heißt, dass die Grundsätze des Umgangs mit Jehovas Zeugen auf dem Beispiel der christlichen Gesellschaft des ersten Jahrhunderts beruhen, das in der Bibel beschrieben wird. Er charakterisiert auch die Anhänger der Doktrin als friedliche Bürger, die keine Gefahr für die Gesellschaft darstellen.

    Stanislav Kim versucht mehrmals, das Gelesene zu kommentieren, aber der Richter unterbricht ihn.

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    18. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Stanislaw Kim stellt einen Antrag, die Dienste eines Anwalts nach Terminvereinbarung abzulehnen. Der Staatsanwalt widerspricht. Der Richter entscheidet, dass Kim einen Verteidiger hat.

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    25. Oktober 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Prüfung der bei Nikolai Polevodov beschlagnahmten materiellen Beweise beginnt. Der Richter begutachtet eine Postkarte, Bibeln, ein Buch mit religiösen Liedern, eine Quittung aus einem Kindergeschäft über den Kauf von Möbeln, ein Notizbuch mit Zeichnungen von Schmetterlingen. Die auf den Titelseiten der Bücher enthaltenen Informationen werden ebenso angekündigt wie die Titel der Lieder ("Glücklich sind die Barmherzigen", "Lass sie uns durch Liebe kennen") und Auszüge aus persönlichen Notizen: "Sei ehrlich in allem. Gott täuscht niemals. Sei zu allem ehrlich."

    Dann werden die bei Vitaliy Zhuk beschlagnahmten materiellen Beweise untersucht. Das Gericht untersucht Umschläge, Bibeln und Notizbücher mit persönlichen Notizen.

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    17. November 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Untersuchung der bei der Familie Schukow beschlagnahmten materiellen Beweise wird fortgesetzt. Das Gericht erwägt Notizbücher mit handgeschriebenen Texten über die Wichtigkeit, eine ausgewogene Einstellung zum Alkohol zu bewahren und das Böse mit dem Guten zu besiegen, Ordner mit Dokumenten aus dem Jahr 2011, eine Mappe mit Rätseln, die auf biblischen Texten basieren.

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    6. Dezember 2023 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Richter verliest die Namen der materiellen Beweise in der Kiste. Es stellt sich jedoch heraus, dass sie alle keinem der Angeklagten gehören, wie sie behaupten.

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    27. Dezember 2023 Anerkennungsvereinbarung Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht entscheidet sich für Nikolay Polevodov, Stanislav Kim und Vitaliy Zhuk als Festhaltemaßnahme in Form einer schriftlichen Verpflichtung, den Ort nicht zu verlassen.

    Untersucht wird ein Video aus dem Café "Alice" aus dem November 2018, das nur die Mitarbeiter des Cafés bei ihrer Arbeit zeigt.

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    9. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung ist der Ansicht, dass der Richter persönlich am Ausgang des Verfahrens interessiert ist, und fordert ihn daher heraus. In der Petition heißt es: "Der Richter hat wiederholt eine Haltung gezeigt, die offensichtliche Feindseligkeit gegenüber den Angeklagten zum Ausdruck bringt ... Der Richter ließ Äußerungen zu ... dass die Strafe, die nach dem neuen Jahr [2024] verhängt wird, viel härter ausfallen wird." Weiter heißt es: "Die Vorsitzenden haben wiederholt deutlich gemacht, dass das Urteil in der Strafsache eindeutig schuldig sein wird ... Das Gericht gab den Angeklagten Anweisungen, was sie in ihrer Aussage sagen sollten und was nicht."

    Der Staatsanwalt unterstützt den Antrag nicht, der Richter lehnt ihn ab.

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    17. Januar 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Das Gericht untersucht weiterhin materielle Beweise, darunter Videoaufzeichnungen eines freundschaftlichen Treffens in einem Café.

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    22. Februar 2024 Berufungsgericht Anerkennungsvereinbarung

    Das Bezirksgericht Chabarowsk hebt die Entscheidungen des unteren Gerichts über die Wahl einer Präventivmaßnahme für Kim, Polevodov und Zhuk in Form einer schriftlichen Verpflichtung, das Land nicht zu verlassen, auf.

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    29. März 2024 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die Verteidigung stellte drei Anträge: die religiöse Untersuchung als unzulässiges Beweismittel anzuerkennen und aus der Akte auszuschließen; über die Anerkennung von Videoaufzeichnungen der MPA und einiger Dokumente, die sich auf ihren Erhalt beziehen, als rechtswidrig und vorbehaltlich der Beschlagnahme aus den Verfahrensunterlagen; über die Rückgabe der Strafsache an die Staatsanwaltschaft. Der Richter lehnt alle drei Anträge ab.

    Die Beklagten beantragen die Aufnahme von Merkmalen, Gesundheitszeugnissen und Bescheinigungen über fehlende Angaben, dass sie jemals Gründer einer juristischen Person gewesen seien. Das Gericht pfändet.

    Der Richter fügt der Akte auch die Entscheidung des EGMR "Taganrog und andere 19 Beschwerden" bei.