Der Fall Klokow und Manuylow in Barnaul
- #
10. Juli 2023
Evgeny Kozyuchenko, leitender Ermittler für die Untersuchung besonders wichtiger Fälle der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Region Altai, leitet ein Strafverfahren gegen den 37-jährigen Waleri Klokow gemäß Teil 2 des Artikels 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an den Aktivitäten einer extremistischen Organisation) ein.
- #
29. Juli 2023
Der Ermittler Jewgeni Kosjutschenko durchsucht in Begleitung des FSB-Offiziers Artjom Suslikow und zweier Zeugen die Wohnung von Waleri Klokow. Der Ermittler weigert sich, Valerys Anwalt anzurufen. Elektronische Geräte, USB-Sticks, persönliche Aufzeichnungen, Postkarten und ein Reisepass werden dem Gläubigen und seiner Frau abgenommen. Die Suche dauert ca. 2 Stunden. Dann wird der Gläubige zum Verhör in die Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation in der Region Altai gebracht. Der Ermittler lädt nach Terminvereinbarung einen Anwalt ein. Auf Klokows Ersuchen kommt im Rahmen der Vereinbarung auch ein Anwalt.
Nach einer persönlichen Durchsuchung wird der Gläubige festgenommen und in eine vorübergehende Haftanstalt gebracht, wo eine zweite Leibesvisitation und die Abnahme von Fingerabdrücken durchgeführt werden.
- #
31. Juli 2023
Die Richterin des Bezirksgerichts Oktjabrski in Barnaul, Danila Teslya, gibt dem Antrag des Ermittlers statt und stellt Waleri Klokow unter Hausarrest.
- #
5. April 2024
Der Ermittler Jewgeni Kozutschenko stuft die Anklage gegen Klokow von Teil 2 in Teil 1 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation um. Seiner Meinung nach liegt die Schuld des Gläubigen darin, dass er im Gottesdienst von "dem Gegensatz Jehovas und Satans ... über die Notwendigkeit, in Übereinstimmung mit den von Jehova aufgestellten Sittengesetzen zu leben, die sich in der Achtung der (göttlichen) Autorität äußern, wobei das Geistige dem Materiellen vorgezogen wird, was eine Propaganda für die Ausschließlichkeit und Überlegenheit der Personen auf der Grundlage der Zugehörigkeit zur Organisation der Zeugen Jehovas ist.