Fall Baranovskiy in Abakan

Fallbeispiel

Im April 2019 eröffnete der Ermittler des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation, A. Pachuev, ein Strafverfahren gegen Roman Baranovsky und seine Mutter Valentina. Gleichzeitig durchsuchten bewaffnete Polizeibeamte ihr Haus. Gläubige aus Abakan wurden beschuldigt, die Aktivitäten einer extremistischen Organisation organisiert und sich daran beteiligt zu haben. Im Sommer 2020 wurde der Fall dem Stadtgericht von Abakan vorgelegt. Vor dem Hintergrund starker Belastungen erlitt Valentina einen Schlaganfall. Im Februar 2021 befand Richterin Jelena Schtscherbakowa die Gläubigen für schuldig und verurteilte Roman zu 6 Jahren Gefängnis und Valentina zu 2 Jahren. Die 70-jährige Gläubige war die erste Zeugin Jehovas in Russland, die zu einer Haftstrafe verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof von Chakassien bestätigte diese Entscheidung. Im Herbst 2021 lehnte das Gericht trotz Valentinas schwerer Erkrankung eine vorzeitige Entlassung ab. Ihrer wiederholten Bitte wurde stattgegeben, und am 4. Mai 2022 wurde Valentina freigelassen. Roman verbüßt seine Strafe weiterhin in einer Strafkolonie.

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    21. März 2019

    Der Föderale Sicherheitsdienst der Russischen Föderation für die Republik Chakassien übermittelt dem Ermittlungskomitee der Russischen Föderation für die Republik Chakassien einen Bericht "über die Entdeckung von Anzeichen eines Verbrechens" in Bezug auf Walentina Baranowskaja und Roman Baranowskij.

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    10. April 2019

    Der leitende Ermittler der Ermittlungsabteilung der Stadt Abakan der Ermittlungsabteilung des Ermittlungskomitees der Russischen Föderation für die Republik Chakassien, A.V. Pachuev, leitet ein Strafverfahren gegen den 44-jährigen Baranovsky Roman und seine Mutter Valentina gemäß Artikel 282.2 Teil 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ("Organisation von Aktivitäten einer verbotenen Organisation") ein. Später wurde Valentina in Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation ("Beteiligung an den Aktivitäten einer liquidierten Organisation") umgewandelt.

    Bewaffnete Polizeibeamte führen Durchsuchungen an vier Adressen durch. Bibeln, persönliche Aufzeichnungen, elektronische Geräte und verschiedene Medien werden von den Gläubigen beschlagnahmt.

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    11. April 2019 Suchen
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    19. Februar 2020

    Roman Baranowski wurde gemäß Artikel 282.2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Roman bestreitet den Vorwurf. Er weist darauf hin, dass er tatsächlich vor Gericht gestellt wird, weil er an Gott glaubt, zu ihm betet und mit Freunden über die Bibel diskutiert. Seiner Meinung nach läuft der Kern der Anklage darauf hinaus, dass er ein Zeuge Jehovas bleibt, das heißt, dass er einem Glauben angehört, den der Oberste Gerichtshof Russlands nicht verboten hat.

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    20. Februar 2020

    Walentina Baranowskaja wurde gemäß Artikel 282.2 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Valentina plädierte auf nicht schuldig und hält die Anklage für rechtswidrig, da sie keine Straftaten begangen habe, sondern nur ihr in der Verfassung verankertes Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt habe.

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    14. April 2020

    Die Anklageschrift offenbarte Verstöße gegen die Anforderungen der Strafprozessordnung, die eine Überweisung des Falles an das Gericht zur Prüfung in der Sache verhindern.

    Der Erste Stellvertretende Staatsanwalt der Republik Chakassien, Leitender Justizrat Andrej Mondochonow, beschließt, die Strafsache an den Ermittler der Abteilung für innere Angelegenheiten des Ermittlungskomitees für die Stadt Abakan der Hauptermittlungsdirektion des Ermittlungskomitees Russlands für das Gebiet Krasnojarsk und die Republik Chakassien Ermakova O. M. wegen "Umschreibung der Anklageschrift und Beseitigung der festgestellten Verstöße" zurückzugeben.

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    8. Juni 2020

    Die Gläubigen wurden über das Ende der Ermittlungen informiert und angeklagt. Der Maßstab des prozessualen Zwangs blieb derselbe - die Pflicht zum Erscheinen. Es gibt noch keine Opfer in dem Fall.

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    8. Juli 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Die erste Anhörung in der Sache beginnt. Es wird bekannt, dass es Walentina Baranowskaja am Morgen schlecht ging. Der Gläubige wird von einem medizinischen Team gerufen. Der Notarzt schickt sie zur Untersuchung ins Krankenhaus und verordnet ihr eine Behandlung im Krankenhaus.

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    9. Juli 2020

    Während des Prozesses äußert der Staatsanwalt die Anklagepunkte. Roman sprach mit einer Haltung zu der Anschuldigung. Valentina konnte aus gesundheitlichen Gründen nicht sprechen und hängte ihre Haltung einfach an die Anschuldigung. Das nächste Treffen ist für den 23. Juli 2020 geplant.

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    20. Juli 2020

    Valentina Baranovskaya wird mit der Diagnose Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert.

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    23. Juli 2020 Anhörung vor einem erstinstanzlichen Gericht

    Der Angeklagte befindet sich nach Angaben der Ärzte in einem mittelschweren Zustand im Krankenhaus. Das Gericht vertagt die Anhörung auf den 27. Juli, um zu erfahren, ob sie aus gesundheitlichen Gründen an der Verhandlung teilnehmen kann.

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    14. Dezember 2020

    Die Anhörungen in der Sache werden vor dem Stadtgericht von Abakan wieder aufgenommen. Nikolai Stepanowitsch Wolkow, ein Kandidat der philosophischen Wissenschaften, ein Religionsgelehrter, wird als Spezialist verhört. Auf die Bitte des Staatsanwalts, die Aktivitäten der Zeugen Jehovas zu beschreiben, stellt Wolkow fest: "Sie predigen natürlich das Evangelium. [...] Tatsächlich sind ihre Predigten nichts Illegales. [...] Moralisch gesehen sind sie gewöhnliche, zutiefst anständige Menschen."

    Gleichzeitig ist Wolkow voreingenommen gegenüber den gedruckten Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas, ironischerweise angesichts der Tatsache, dass die Illustrationen Vertreter verschiedener, auch nicht-slawischer Völker darstellen.

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    20. Januar 2021

    Valentina Baranovskaya sagt vor dem Stadtgericht von Abakan aus.

    Sie betont, dass trotz des Verbots einer juristischen Person – der lokalen religiösen Organisation der Zeugen Jehovas in Abakan (Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Russischen Föderation vom 20.04.2017) – jeder das volle Recht auf Religionsausübung gemäß Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation hat. Der Angeklagte fügt hinzu: "Aus der Sicht des Obersten Gerichtshofs und der Behörden unseres Landes ist der Glaube an Gott, das Lesen der Bibel und das Singen von Lobliedern auf Gott kein Extremismus, das ist normal, das ist das normale Leben eines Gläubigen." Des Weiteren erklärt Valentina den Unterschied zwischen einer juristischen Person und gewöhnlichen Gläubigen anhand eines Beispiels: Wenn ein Schachklub aufhört zu existieren, dann hört ein Amateurschachspieler nicht auf, Schach zu spielen. Er stellt klar, dass der Begriff "Jehovas Organisation" kein rechtlicher, sondern ein geistiger Beichtstuhl ist und sich nicht auf eine juristische Person bezieht, sondern auf alle Gläubigen in der Welt, die nach der von Gott festgelegten Ordnung leben.

    Auf den Vorwurf der Gläubigen, "den Menschen und dem Staat zu schaden", antwortet Valentina, dass sie dank der Bibel zu friedlichen, gerechten, liebevollen Menschen und Gott geworden sei und gelernt habe, die Obrigkeit und ihre Gesetze zu respektieren. "Und wenn ich das nicht getan hätte, hätte man mich nicht als Zeugin Jehovas bezeichnen können", sagt sie und fragt sich: "Was ist mein Verbrechen? Dass ich an einen Gott glaube, dessen Name Jehova ist?"

    Das Gericht fügt Baranovskajas medizinische Dokumente dem Fall bei. Die Gläubige behauptet, dass die ungerechtfertigte Anschuldigung zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen geführt habe: Im Sommer 2020 wurde bei ihr ein ischämischer Schlaganfall diagnostiziert. Sie braucht ständige Aufsicht und Hilfe. "Wenn mein Sohn im Gefängnis sitzt, wie soll ich dann in Ruhe gelassen werden? Ich habe nur einen Sohn, und er ist meine Stütze, meine Stütze und mein Helfer."

    Richterin Elena Schtscherbakowa setzt die Plädoyers der Parteien für den 1. Februar 2021 an.

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    1. Februar 2021 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Die Debatte beginnt im Stadtgericht von Abakan. Staatsanwältin Swetlana Schestakowa fordert für Roman Baranovsky 8 Jahre Haft in einer Strafkolonie, 1 Jahr Freiheitsbeschränkung und 3 Jahre Verbot der Besetzung leitender Positionen in öffentlichen Organisationen. Der Staatsanwalt fordert, dass Walentina Baranowskaja unter Einhaltung ähnlicher Auflagen zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt wird.

    Die Gläubigen sollen bei der Debatte am 8. Februar 2021 sprechen.

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    8. Februar 2021 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Valentina Baranovskaya spricht in der Debatte im Stadtgericht von Abakan.

    Sie merkt an, dass die 5 Jahre Gefängnis, die der Staatsanwalt für sie und 8 Jahre für Roman gefordert hat, eine rekordverdächtige grausame Strafe sind. Gleichzeitig bestätigen weder die Akten noch die Zeugenaussagen, dass die Angeklagten extremistische Handlungen oder Appelle begangen haben.

    Valentina sagt: "Aus dem Inhalt meiner Gespräche, die in den Materialien des Strafverfahrens dargestellt werden, geht nicht hervor, dass ich die Absicht hatte, extremistische Handlungen zu begehen ... Meine einzige Absicht ist es, Christ zu bleiben."

    Sie merkt auch an, dass bei der Untersuchung kein einziges Exemplar verbotener Literatur in ihrem Haus gefunden wurde und die Tatsache der Massenverbreitung von Materialien aus der FSEM-Liste nicht nachgewiesen wurde.

    Valentina betont in ihrer Rede, dass ihre religiösen Ansichten auf der Bibel beruhen und sich in der Liebe zu den Menschen ausdrücken, was das genaue Gegenteil von dem ist, was man Extremismus nennt. Laut der Gläubigen wird ihr sogar vorgeworfen, an Gott zu glauben und mit ihrer Familie und ihren Freunden darüber zu sprechen.

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    11. Februar 2021 Staatsanwalt beantragte Bestrafung

    Roman Baranovsky ergreift das Wort in der Debatte. Er lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Tatsache, dass die Anklage in diesem Prozess keinen Beweis für seine Schuld erbringen konnte, weder bei der Förderung der Überlegenheit der Religion der Zeugen Jehovas über andere Religionen, noch bei der Organisation von Geldsammlungen, noch bei der Massenverteilung verbotener Literatur oder bei irgendeinem anderen Verbrechen. "Die Staatsanwaltschaft hat keine einzige spezifische extremistische Aussage oder Handlung meinerseits zitiert, und das ist nicht verwunderlich, da es keine solchen Aussagen in den Akten gibt", bemerkt der Gläubige, "Ich sehe, dass die Anklage eine bestimmte Schablone gegen mich verwendet hat, die oft in den Medien zu hören ist, um wahllos diejenigen zu diffamieren, die sie nicht mögen." Aus den vom Gericht geprüften Unterlagen geht hervor, dass der Angeklagte biblische Prinzipien diskutiert hat, die dem direkt entgegengesetzt sind, was ihm vorgeworfen wird, wie z.B. "Gib nicht auf und tue Gutes", "Vergib deinen Feinden", "Lasst uns allen Gutes tun".

    Roman Baranovsky lenkt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf die Voreingenommenheit und Inkompetenz der Sachverständigen, die in dem Strafverfahren Gutachten abgegeben haben, sowie der Zeugen der Anklage, von denen eine in ihrer Aussage erklärte, dass sie "nicht mag ... [Baranovskiy], weil sie Zeugen Jehovas sind."

    Am Ende seiner Rede sagt der Gläubige, dass am Ende "sein Bekenntnis zum unverbotenen Glauben der Zeugen Jehovas mit unverbotenen Mitteln gemäß Artikel 28 der Verfassung der Russischen Föderation" bewiesen wurde.

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    24. Februar 2021 Schlussbemerkung

    Richterin Schtscherbakowa verkündet das Urteil: Valentina Baranovskaya wird gemäß Artikel 282.2 (2) des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig befunden und zu 2 Jahren Gefängnis in einer Strafkolonie verurteilt. Roman Baranowski wurde gemäß Artikel 282.2 Absatz 1 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation für schuldig befunden und zu 6 Jahren Haft in einer Kolonie des allgemeinen Regimes verurteilt.

    In der Geschichte der jüngsten Repressionen gegen Jehovas Zeugen hat das Urteil in zweierlei Hinsicht keinen Präzedenzfall: Zum ersten Mal wurde eine Freiheitsstrafe gegen eine Frau verhängt und zum ersten Mal wurde die Freiheitsstrafe nach dem milderen Teil 2 von Artikel 282.2 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation (Beteiligung an einer verbotenen Organisation) verhängt.

    Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig geworden. Es wird Berufung eingelegt.

    Valentina und Roman Baranovsky wurden in die Untersuchungshaftanstalt Nr. 1 in der Republik Chakassien (Molodezhny-Platz, 22B, Abakan, Republik Chakassien, 655017) gebracht.

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    24. Mai 2021 Berufungsgericht

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Chakassien lehnt die Berufung von Valentina und Roman Baranovsky gegen das beispiellos grausame Urteil eines niedrigeren Gerichts ab. Die 70-jährige Walentina Baranowskaja wird für 2 Jahre in die Kolonie gehen, ihr Sohn für 6 Jahre.

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    10. Juni 2021 Lebenslange Haftstrafe

    Walentina Baranowskaja wird in die Strafkolonie Nr. 28 (Ust-Abakan, Podgorny Kvartal, 13) verlegt.

    Ihr Sohn, Roman Baranovsky, befindet sich immer noch in der Untersuchungshaftanstalt von Abakan.

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    5. Juli 2021 Lebenslange Haftstrafe

    Es wird bekannt, dass Roman Baranovsky die Untersuchungshaftanstalt in Abakan verlassen hat. Er ist dabei, in eine der Einrichtungen des Föderalen Strafvollzugsdienstes der Region Transbaikal zu wechseln.

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    6. Juli 2021
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    23. Juli 2021 Lebenslange Haftstrafe

    Es wird bekannt, dass Roman Baranowski in die Strafkolonie Nr. 3 in Tschita gebracht wurde, wo er seine Strafe verbüßen wird.

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    9. September 2021 Lebenslange Haftstrafe

    Der Anwalt besucht Valentina in der Kolonie. Er bemerkt ihre positive Einstellung. Trotz ihrer schweren gesundheitlichen Probleme hilft sie anderen Gefangenen beim Putzen, was sich positiv auf ihre Beziehungen zu anderen auswirkt.

    In der Kolonie wurde Valentina von einem Arzt besucht, der ihre frühere Diagnose bestätigte. Die Verwaltung und das medizinische Personal der Kolonie hörten sich die Meinung des Experten an, dank derer Valentina die notwendige tägliche Behandlung erhalten konnte. Dies wirkte sich positiv auf die Gesundheit der älteren Gläubigen aus.

    Valentina beabsichtigt, einen Antrag auf Bewährung zu stellen und versucht bereits alles zu tun, um Beschwerden der Verwaltung zu vermeiden. Aber im Falle einer Weigerung ist die Gläubige bereit, ihre Strafe in voller Höhe zu verbüßen.

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    18. Oktober 2021 Strafmilderung

    Das Bezirksgericht Ust-Abakan verweigert Walentina Baranowskaja die vorzeitige Entlassung aus der Kolonie.

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    22. Februar 2022 Lebenslange Haftstrafe

    Die Richterin des Bezirksgerichts Ust-Abakan, Maria Zablotskaya, gibt dem Antrag von Valentina Baranovskaya auf Bewährung statt. Gegen diese Entscheidung lehnten der Staatsanwalt und die Verwaltung der Strafkolonie Nr. 28 Einspruch ein und argumentierten, dass Valentina "nicht bereut" habe, weil sie nicht aufgehört habe, sich zur Religion der Zeugen Jehovas zu bekennen. Innerhalb von 10 Tagen kann die Staatsanwaltschaft gegen die Gerichtsentscheidung Berufung einlegen. Die Seniorin sitzt seit einem Jahr hinter Gittern.

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    4. März 2022

    Der Assistent der Staatsanwältin von Abakan, V. Hasan, legte Berufung gegen die Bewährung der 70-jährigen Gläubigen Walentina Baranowskaja ein. Sie bleibt mindestens bis zur Berufungsentscheidung in der Strafkolonie. Hasan beharrt darauf, dass die Gläubige ihren Glauben an Jehova nicht aufgegeben habe und deshalb das begangene Verbrechen nicht bereue. Walentina Baranowskaja beharrt darauf, dass sie nicht an extremistischen Aktivitäten teilgenommen und die Aktivitäten einer verbotenen Organisation nicht wieder aufgenommen habe, sondern lediglich ihr Recht auf Religionsfreiheit ausgeübt habe.

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    18. März 2022 Lebenslange Haftstrafe

    Der Anwalt besucht Walentina Baranowskaja in der Strafkolonie. Die Frau kämpft weiterhin mit der fortschreitenden Krankheit, zudem spürt sie den Druck der Institution. Zum Beispiel nahm ihr die Verwaltung der Kolonie die Bibel in der synodalen Übersetzung des orthodoxen Verlags weg, die sich auf eine bestimmte Erklärung des Priesters bezog, der in der Kolonie diente. Ein Anwaltsantrag wurde wegen dieser Tatsache an die Verwaltung der Kolonie gerichtet.

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    4. Mai 2022 Entlassung aus der Strafkolonie Lebenslange Haftstrafe Strafmilderung

    Der Oberste Gerichtshof der Republik Chakassien gibt der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Gerichts vom 22. Februar 2022 nicht statt. Der Gläubige erhält eine Bewährungsstrafe. Valentina Baranovskaya wird freigelassen.

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    21. Juni 2022 Lebenslange Haftstrafe

    Der Anwalt besucht Roman Baranovsky in der Kolonie. Der Gläubige bleibt positiv, aber er macht sich große Sorgen um seine Mutter und möchte sie unbedingt sehen. Sie versucht, ihm zu helfen, so gut sie kann.

    5 Tage die Woche arbeitet Roman in einer Nähwerkstatt, in der medizinische Overalls genäht werden. Roman hat große Freude daran, die Bibel und Unterstützungsbriefe zu lesen und freut sich auf neue.